Normalerweise setzt man in Verzug und gibt 6 Wochen. Sind sie abgelaufen, dann Erklärung und nochmal 2 Wochen. Dann bist Du safe.
Meinem Kenntnisstand nach kann der Händler die angesprochenen sechs Wochen ab unverbindlichen Termin überziehen (ohne weiteres Zutun des Kunden). Ab dann kann der Kunde mit einer angemessenen Nachfrist den Händler in Verzug setzen.