Mal zum Verständniss ob das Auto zum TüV und / oder zur Zulassungstelle muss...
Ich liebäugle mit der CMS C28 - 7,5x19 - ET 50 für den Winter.
Da ich GT-Line mit den großen Felgen fahre, geben meine CoC im Moment nur 20" Felgen her.
Die ABE der Felgen beinhaltet keine Auflagen die eine TÜV-Abnahme erfodern.
Es heißt nur
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Heißt ich fahre mit der ABE einfach zur Zulassungstelle und sage "bitte eintragen" ?!?