Thomas Cz ich sehe das genau wie Humi2008
Wo ist das Problem? Es heißt , dass die antragstellende Person Käufer und Fahrzeughalter sein muss. Wenn du dein Auto verkaufts und der Käufer dieses in der Folge zulässt sind die Anforderungen erfüllt.
Es steht ja nirgendwo dass der Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer einkaufen muss......
das wird nicht gehen. du kannst als privatperson keine umsatzsteuer ausweisen. das ist für die bafa aber zwingend von nöten. deswegen sind privatkäufe nicht förderfähig.
er müsste einen anderen käufer finden und das autohaus muss diesen eintragen.
Wieso, ich kann den Wagen vom Autohaus übernehmen und in weiterer Folge veräußern. Geht das Autohaus nichts an. Wurde hier im Forum schon heftig darüber diskutiert.
das problem ist nicht das autohaus. der abenhmer wird keine bafa erhalten, da man als privatperson keine ordentliche rechnung mit umsatzsteuer usw. ausweisen kann. dementsprechend wird er weniger zahlen wollen, da er keine bafa förderung erhält...