Alles anzeigenHi, ich glaube, ich muss dich enttäuschen.
Das Thema hatten mir hier schon etliche Male.
Natürlich kannst du ihn in Verzug setzen, aber Schadensersatz wird dir dadurch wohl eher nicht zustehen. Da solltest du besser noch einmal das Kleingedruckte in deinem Vertrag genau durchlesen.
Du hast natürlich das Recht kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Aber ist das deine bessere Alternative?
Ich verstehe nicht was an dem Wort "unverbindlich" so schwer zu verstehen ist... 🧐
Ah, du scheinst eine juristische Vorbildung zu haben und auch meinen Kaufvertrag zu kennen… Ich empfehle dir folgenden link. Dort wird auch „unverbindlich“ definiert. Auf jeden Fall verbessert das in Verzug setzen meine Verhandlungsbasis und lässt mir alle Optionen offen. Ich finde, dass es legitim ist, nach 15,5 Monaten Wartezeit ein Zeichen zu setzen.