Ich habe keine Zeit einen kurzen Post zu schreiben, deswegen schreibe ich einen langen - sorry schon mal dafür
Ich kann Vollzug vermelden: Seit gestern bin ich stolzer Besitzer eines EV6
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Allerdings: Das ist NICHT der EV6, den ich bei meinAuto.de bestellt habe!
Die Story dazu ist, dass ich letzte Woche Montag sowohl von Mobility Concept, wie auch vom Autohaus in Krefeld direkt (auf Nachfrage) die Info bekam, dass mein dort bestelltes Auto noch nicht gebaut ist. Damit wird es quasi unmöglich eine Lieferung/Anmeldung noch vor September zu erhalten und sich wenigstens die BAFA bzw. die niedrigeren Monatsbeiträge zu sichern... Das war dann der Moment, wo mein Geduldsfaden gerissen ist!
Schon die Wochen zuvor bin ich hier im Forum im normalen Bestellthread einige Male über den Satz "Ich konnte einfach stornieren, wegen Fernabsatzgeschäft" gestolpert, also habe ich ein wenig gegoogelt und bin der starken Überzeugung, dass auch die Verträge, welche wir alle(!) mit MC haben so genannte "Fernabsatzverträge bzw. -geschäfte" sind (§312C BGB). Das charmante an diesen Verträgen ist, dass das Widerrufsrecht erst mit dem Tag der Lieferung beginnt! Das heißt im Umkehrschluss, dass man vor der Lieferung noch jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann.
Daraufhin habe ich dann letzte Woche etwas im Internet recherchiert und einen Anwalt gefunden, welcher im März diesen Jahres einen Prozess gegen MC geführt und gewonnen hat in einem ähnlichen Fall. Diesen habe ich kontaktiert, mein Anliegen geschildert, er hat meinen Vertrag, den Schrieb von MC bzgl. Widerrufsrecht geprüft und ist ebenfalls mehrheitlich der Meinung, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt und MC (bewusst oder unbewusst) falsche Angaben zum Widerrufsrecht gemacht hat. Garantieren kann er das natrlich nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch.
Der Anwalt hat mir dann noch ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, welches ich an MC geschickt habe, von wegen "Hallo MC, Ich möchte vom Vertrag zurücktreten, weil Fernabsatz. Bitte bestätigen". Die Antwort von MC kam prompt: Ist nicht, weil Widerrufsrecht hätte ich nur 14 Tage nach Vertragsabschluss gehabt. Nun hat mein Anwalt mein Mandat, meine Rechte gegenüber MC durchzusetzen, aktuell läuft die Deckungsanfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung.
Mein Gedanke dahinter: Selbst wenn das Auto noch vor Ende August kommen bzw. angemeldet werden sollte, will ich es nun nicht mehr haben! Kommt es erst nach August, dann kann ich zurücktreten wegen Lieferverzug + 2 Wochen Frist oder auch wegen der Erhöhung der Beiträge wegen Wegfall BAFA.