Beiträge von Hroyalts

    Bevor du für einen leichten Kratzer 500€ SB bezahlst und deinen Bonus nutzt, würde ich das für 200-300€ beim örtlichen Lacker machen lassen. Annahme es ist nur etwas kleines, wie von dir beschrieben.

    Meiner Frau ist gestern ein Sprinter rückwärts ins Auto gefahren... da steht etwas mehr an :rolleyes:

    Schwierige Empfehlungen.


    Und wenn beim Leasing die Lackprüfung auf genau solch eine Stelle trifft, ist das Geld weg und das Problem groß.


    Bei der Rückgabe wird die Wertminderung durch den Schaden berechnet. Das kann durchaus weniger als die eigenständige, wohlmöglich vertragswidrige Reperatur oder die 500 SB sein.


    Kleiner Lackschaden oder Delle sind in Deutschland in etwa 120 Euro Wertminderung. Da Ford kein "Premium" ist, wird es da auch nicht viel teurer sein. Mal Schweizbonus halt dementsprechend teurer. Aber sicher keine 500 bei einem wirklich kleinen Schaden.


    Meine Reparatur, Delle aus Parkrempler durch Tür, 1,5×1,5 cm mit Lackierung hätte 200 - 600€ kosten sollen. 90 Euro Wertminderung wurden es.

    Du musst ja wirklich massive Probleme mit deiner eigenen Geschlechtsidentität haben, wenn dich der Genderstern so hart triggert. :S

    Könnte auch sein, er hat, wie nicht mehr viele, noch gelernt ordentlich zu Schreiben. Aber in Zeiten von Schreiben nach Hören ist das wahrscheinlich Alte Weiße Männer Zeug.


    Anders ausgedrückt: Du musst ja wirklich massive Probleme mit deiner eigenen Geschlechtsidentität haben, wenn dich das rechtschreibkonforme Fehlen eines Genderstern [sic!] so hart triggert. :S


    Geht es hier eigentlich um Autos oder meint jeder das Forum als Bühne für seine eigene, für Mitlesende vollkommen uninteressante Weltsicht, nehmen zu müssen?

    Du bist ja echt ein "lustiger" Gesell... wo habe ich denn behauptet dass das auch auf Deinen Vertrag zutrifft ?


    Ich sags Dir: nirgends.

    Da Du Dein Fahrzeug erst vor kurzem bestellt hast wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Deinem Vertrag eine solche Klausel enthalten sein.

    Exakt hier, lustiger Gesell. Oder sind bei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" jetzt die 0,01 Prozent wahrscheinlicher als die restlichen 99,99 Prozent? Sei es drum. Sinnlos die Diskussion. Die Stelle, wo das stehen soll, hat auch noch keiner gezeigt. Bei mir steht es nirgends. Ich müsste ja schön blöd sein, dem Händler eine nachträgliche Preisanpassung zu gewähren.

    Na was denn nun, enthalten die AGB von Kia die Klausel oder oft oder selten oder gar nicht?


    Es muss doch an einer Stelle für alle einsehbar stehen. Zeigt doch einfach die Stelle, wenn es denn so ist.


    In meinem Vertrag steht nichts von AGB von Kia oder gar dem Händler.


    Ich habe simpel die AGB für den Verkauf von Kraftfahrzeugen und Anhängern als Vertragsbestandteil und siehe da ein Option der Preisanpassung wird weder im Wort noch im Sinn erwähnt. Wer KIA AGB sucht, findet jenen Text.


    Also bitte einfach zeigen, wo das stehen soll, statt sich im Konjunktiv zu vierlieren.

    Nutze halt die Suchfunktion des Forums dann wirst Du das es entsprechende Preisanpassungsklauseln auch bei Kia gibt.


    Da Du Dein Fahrzeug erst vor kurzem bestellt hast wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Deinem Vertrag eine solche Klausel enthalten sein.

    Ja, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kennst du meinen Vertrag besser als ich. Mit Sicherheit. :)

    Wenn man bereits jetzt die Bestellung bis ins Jahr 2024 und darüber hinaus nicht ausliefern kann, aktuell kommunizierte Wartezeit bis zu 24 Monate, kann man eine etwaig einbrechende kurze Konsumflaute ganz gut über sich ergehen lassen.

    Wann soll die eigentlich kommen, wenn nicht bis zum 2Q24?


    Davon ab gibt es genügend Leute, die das kaum bis gar nicht merken.


    Bei manch anderem Hersteller mag die Marge besonders sehr groß sein, deswegen machen die das.

    In meinen AGBs steht ...


    Also selbiges wie bei dir. Da steht nichts von Preissicherung oder ähnliches, also Hersteller berechtigt die Erhöhung durchzudrücken (Leider.)

    Wenn dort selbiges steht, kann es ja nicht das Gegenteil bedeuten.


    Du hast doch einen Preis im Vertrag stehen, sei es Leasing oder Kauf, ganz gleich. Zu dem hast du bestellt.


    Wenn dann nirgends im Text steht, Preisänderungen vorbehalten, *aber wer würde sowas schon unterschreiben* bist du doch fein raus. Entweder du nimmst das Auto zu dem Preis unter Beachtung etwaiger Abweichung durch Anpassung Ausstattung oder nicht.

    Zwingen, einen anderen und höheren als den ausgewiesenen Preis zu bezahlen, kann man dich schwerlich außer du hast ggfs. einen Knebelkaufvertrag unterschrieben. Davon geh ich nicht aus, bei Menschen die sich Neuwägen anschaffen.

    Bevor man solche Aussagen mit stolzer Brust vorträgt sollte man sich informieren was zu dem Thema fast immer in den Vertragsbedingungen stesteht.

    Und nach deiner Recherche kannst du uns was mitteilen? Was steht da nun?


    In meinen Neuwagenverkaufsbedingungen der verbindlichen Bestellung steht nichts von der Rücktrittsmöglichkeit oder weiteren Fordeungen des Verkäufers bei Modelländerung. Selbst bei nichtzuvertretenden Umständen hat eine Lieferung gemäß oder analog zur Bestellung zu erfolgen.


    Daher, wenn du mit stolzer Brust solch eine Aussage vorträgst, dann informiere uns doch bitte.

    Sollte durch Ausstattungsänderungen oder Modelljahreswechsel Bestellüberhänge aus Altbestellungen existieren, die nicht mehr produziert werden können, hat der Vertrieb den Auftrag diese Aufträge (in Absprache mit dem Kunden) umzustellen. Ohne Zustimmung des Kunden geht da nichts, sollte der Kunde nicht mitspielen wird im schlechtesten Fall die Bestellung / der Auftag storniert.

    Habe nichts Anderslautendes geschrieben.

    Wenn produziert wird, dann gemäß der aktuellen Produktionslinie und des darin enthaltenen Portfolio.