Um ein wenig Klarheit rein zu bringen:
Eine Reparatur darf zwischen 1 und 4 Wochen dauern, danach darf der Käufer sogar vom Kauf zurück treten §437 BGB (wahlweise, neben anderen Rechten wie Schadensersatz und Ausfallentschädigung). Von daher ist das Thema mit 1 Jahr nicht relevant, aber, was sicher stimmt, ist, das dies in keinem Fall ohne Rechtsanwalt gelingen wird bei asiatischen Herstellern. Habe das bereits bei Nissan hinter mir. Dazu muss man Zeit, Geld und Nerven haben, sollte man locker mit 2 Jahren rechnen, bis das alles rechtskräftig ist!