Um die Leute die es interessiert auf dem laufenden zu halten. In der ersten Rechtsberatung meiner Versicherung gibt sie mir nach §475 recht, dass wenn kein LT angegeben ist, eine Lieferfrist von 30 Tage eintritt. Da sie aber die ganzen Unterlagen usw nicht kennt bzw. welche Rolle mein Händler oder Kia Bank auf Grund des Leasings hat wollte Sie mir nicht mehr dazu sagen bzw konnte es auch nicht zu 100%, weil man sich die AGBs nochmal durchlesen muss. Ich wurde jetzt auf Grund dessen an eine Kanzlei zur Rechtsberatung weitergeleitet die auch die Dokumente durchguckt und ihre Einschätzung dazu gibt. Mal gucken was der Mittwochabend bringt.
Von meinem Händler habe ich seit dem 12.07 nichts gehört wie er es mit dem nicht eingetragenen Liefertermin sieht und was mein LT dann sein soll.
§475 von was?
Mal wieder ein Fach, was eigentlich in der Schule beigebracht gehört, Grundlagen Recht.
Mein erster Anlaufpunkt, wenn ich mich wunder "wie ist das wohl gesetzlich geregelt?" -- ist das Gesetz. Das gibt's öffentlich im Internet. Ist via Google voll durchsuchbar und in Deutsch geschrieben.
Und 90% der deutschen Gesetze sind, wenn man die Semantik eines Satzes versteht, sehr eindeutig formuliert. Erst für die anderen 10% wäre die Frage da, wie würde das wohl ein Anwalt oder Gericht interpretieren.
Kommentar bezieht sich allgemein auf die letzten Seiten Thematik und nicht (!) auf zitierten Schluschinsky im speziellen.
Zu solchen Fragen des allgemeinen Güterkaufens merke ich mir zwei Grundsätze:
- Deutschland hat Vertragsfreiheit. Solange etwas nicht gegen Gesetze verstößt, kann man darüber einen Vertrag schließen und der gilt.
- Für alle solche Kaufsachen ist der Anlaufpunkt meist das BGB (bürgerliches Gesetzbuch).
Stelle ich mir also die Frage "kann mein Preis teurer werden", schaue ich in den Vertrag und die AGB:
1. Steht da nix zu Preisänderungen, ist der Preis fest.
2. Steht da eine Erhöhung drin -> nächster Schritt "Ist dieser Erhöhung zulässig" -- Kurz Googlen nach "BGB Preiserhöhung" -- Und man hat mehrere Links zu Paragraphen, die genau beschreiben, wann Vertrag oder AGB Klauseln zum Preis ungültig sind.
(http://www.jura-basic.de/aufru…s%E4nderungsklauseln&pp=4)
Genau deswegen finde ich es abenteuerlich, wie viele Leute Verträge über große Dinge einfach unterschreiben, ohne sie zu lesen. Gerade bei Auto, Haus, Krediten, etc.
Wenn da der Verkäufer rein schreibt, "Der Kauf findet erst bei der nächsten absoluten Sonnenfinsternis statt" ist das erstmal gültig. Mit der Unterschrift bestätigt jeder Käufer ja auch, sowas gelesen zu haben, demnach zählt ein "Des hat er mia aba net gsagt!" juristisch dann gar nix.