Bestelldatum: Januar 2022.
Unverbindliches Lieferdatum: März 2023 (aber da tut sich noch nichts)
Ich habe auch eine Preiserhöhung von MeinAuto erhalten:
Zitat
wir haben vom Hersteller neue Informationen zu dem von Ihnen bestellten Fahrzeug erhalten.
Ihr Fahrzeug ist von einer Preiserhöhung des Herstellers betroffen. Aufgrund dieser Änderungen ändert sich sowohl der Listenpreis Ihres Fahrzeugs als auch die monatliche Rate.
Dies wirkt sich wie folgt auf Ihren Vertrag aus:
Listenpreis: -> 48.302,52 € (vorher: 45.613,44 €)
Rate (ohne Aufpreis) -> 310,47 € (vorher: 274,50 €)
Überführungskosten: -> 945,00€ (vorher: 845,00€)
Aufgrund der Änderung Ihrer Vertragskonditionen bitten wir Sie um Ihre schriftliche Zustimmung bzw. um eine Rückmeldung, ob Sie mit der Änderung der Vertragskonditionen einverstanden sind. Gegebenenfalls können wir Ihnen unter diesen Umständen und aufgrund der Höhe der genannten Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumen, so dass Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten können, wenn Sie die Preiserhöhung nicht akzeptieren.
Alles anzeigen
Das sind über 12% Preiserhöhung.
Ich frage mich, ob das wirklich rechtens oder zumindest in dieser Höhe?!
Ja, die AGBs enthalten tatsächlich eine entsprechende Preisanpassungsklausel. Wusste gar nicht, dass es sowas gibt, wieder was gelernt. Aber AGB-Klauseln sind bekanntlich unwirksam, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Ich meine, in der aktuellen Situation ist es für mich ja unmöglich gleichwertigen, zeitnah lieferbaren Ersatz zu finden, wenn ich der Preiserhöhung widerspreche. Nach bereits über 12 Monaten Wartezeit wie in meinem Fall kann der Verkäufer damit doch meine Situation gnadenlos ausnutzen.
Vor allem, dass es gleich 12% Aufschlag sein müssen, stört mich besonders. 5% wäre ja noch verkraftbar. Und warum soll nur ich das Kostenrisiko tragen, es könnte zumindest geteilt werden. Just my thoughts.
Falls jemand einen Anwalt dazu konsultiert hat (oder es vorhat), dann bitte melden Wäre sehr dankbar.