Das kann ich so unterschreiben.
Auch mein Händler stellt sich stur und meint, da „höhere Gewalt“ vorliege, könne er meine am 02.05.23 verkündete Stornierung nicht akzeptieren. Und überhaupt würde die 4-Monats-Frist erst ab dem Datum gelten, an dem ich den Verzug angemahnt hätte und nicht nach Ende des unverbindlichen Liefertermins im Dezember 2022.
Da im Netz alles etwas klarer beschrieben ist, wähnte ich mich auf der sicheren Seite. Nachdem ich nun einen Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert hatte, meinte der jedoch nur, dass der Fall nicht wirklich eindeutig sei, denn er wisse von keinem Fall, der sich bis zum BGH hingezogen hätte um eine höchstrichterliche Entscheidung zu erhalten.
Er meinte, was denn tatsächlich als „höhere Gewalt“ zu bezeichnen sei, müsse erst richterlich geklärt werden, alle anderen Vorhersagen wäre schlichtweg zu unseriös.
Mir ist es allerdings egal, denn rechtlich muss mein Händler meinem Rücktritt nicht zustimmen, er muss nur Kenntnis davon erlangen. Auf Grund seiner, wenn auch negativen, Antwort habe ich zumindest den Nachweis, dass mein Rücktritt nun offiziell dem Händler bekannt ist.
Ich habe ihm auch geschrieben, dass er, sollte der EV6 demnächst eintreffen, für die nächsten zwei bis drei Jahre einen überdachten Stellplatz organisieren sollte, denn so lange wird der Rechtsstreit mindestens dauern.
Und bis dahin ist das sein Auto, nicht meines.
Fazit: Alle im Netz geposteten Rücktrittsszenarien von „völlig klar“, „kein Problem nach vier Monaten“, etc. sind sicher gut gemeint und erscheinen auch logisch, ob diese Annahmen aber auch tatsächlich vor Gericht Bestand haben, dass wissen wohl auch die Anwälte nicht wirklich.
Es schaut zumindest so aus, dass ich es ggf. selbst herausfinden werde, wenn mein Händler mich tatsächlich verklagen sollte, weil das Auto werde ich definitiv nicht abnehmen.