Nicht böse gemeint...Aber viele der Aussagen sind zwar theoretisch korrekt, können aber in der Praxis anders gehandhabt werden.
Ich nehme da gern das Beispiel vom Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr: In der StVo steht eindeutig geregelt: §7 Abs. 4 StVO: (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
ergo müsste man meinen, wenn dabei ein Unfall geschieht, weil einer nicht reingelassen wurde, müsste derjenige bestraft werden, der sich nicht ans Reißverschlussverfahren gehalten hat. (Also in meinem Gedankenspiel nun derjenige, der den anderen hätte rein lassen müssen).
Das ist aber nach geltendem Recht NICHT der Fall. Tatsächlich wird eigentlich immer der Wechsler bestraft, weil dieser, unabhängig vom u.g. Paragraphen, sicherstellen muss, dass er die Fahrbahn gefahrfrei wechseln kann. Selbst wenn der eine erst Platz gelassen hat und dann bewusst gas gegeben hat um die Lücke zu schließen und dem Wechsler dann reinfährt, kann man lediglich ne Teilschuld erwirken. Ich finde das so heftig...
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Bei uns heisst es, dass man im Staufall alle Fahrbahnen auffüllen soll um die vorhandene Verkehrsfläche bestmöglich zu nutzen. Dann soll man beim Reissverschluss bis nach vorne fahren und nicht 20Meter vor der Verengung den Verkehr aufhalten und die Spur wechseln. Bei uns in der Schweoz hatte ich noch nie Probleme. Es ist jedoch so, dass beim Spurwechsel immer derjenige mehr verantwortlich ist, als der, welcher die Spur behält. Das heisst, wenn einer auf der anderen Spur einem nicht reinlassen will, dann mag das zwar gemäss Gesetz falsch sein, aber trotzdem hat man die Schuld, da man sich sein Recht nicht erzwingen kann.
Im Endeffekt gilt es immer, dass man Rücksicht auf Andere nimmt, auch wenn der Andere im Unrecht ist, damit man Unfälle vermeiden kann. Ich finde diese Auslegung eigentlich richtig, da man so noch etwas darauf hoffen kann, dass auch nichts pasiert, wenn man mal einen Fehler macht. Ich bin sicher, das auch ich schon mal irgendjemandem die Vorfahrt genommen hatte ohne es zu merken.