Verbindlich ist allein, was im Serviceheft steht.
Korrekt, ich habe meinen EV6 Ende März übernommen und dachte, dass ich dann auch bis Ende März +2 Jahre Zeit hätte (km komme ich nicht annähernd dran, deshalb ist bei mir nur das Datum relevant).
Habe dann bei meinem Händler wegen der Intervall Anzeige gefragt und da hieß es dann "Garantiebeginn gemäß Serviceheft+2 Jahre = spätester Termin" und der war bei mir Ende Februar.
Also, falls andere Forumsmitglieder, wie ich auch, davon ausgehen, dass der Zeitraum auch zeitlich mit der Übergabe zusammen liegen muss: schaut lieber einmal im Serviceheft was da als Datum des Garantiebeginn eingetragen ist, damit ihr keine unangenehme Überraschung bekommt.