https://www.fuerboeck.at/en/ve…windigkeitsbeschraenkung/
Letzter Satz im Link.
Nachdem ich gerade mit meinem älteren Sohn den L17 gemacht habe und mit dem Fahrlehrer eben genau jene Strecke die ich in die Arbeit fahre gefahren bin, sollte das schon stimmen, dass eine beschilderte Beschränkung durch eine Ortstafel nicht automatisch aufgehoben ist.
So Asche über mein Haupt:
Du hast generell Recht, wobei der Teufel im Detail steckt:
Die Ortstafel bedeutet automatisch 50 km/h sofern zuvor nicht anders kundgemacht. Sprich, wenn zuvor irgendwo eine 70 km/h Tafel steht, würde diese auch in der Ortschaft gelten, was allerdings zumindest in Österreich gar nicht vorkommen dürfte, bzw. nur in wenigen Ausnahmen. Ich kenne aber beispielsweise einige Tafeln mit 60 km/h unmittelbar vor Ortsbeginn, diese gelten dann, da wie du richtig geschrieben hast, die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht per se durch das Ortsschild aufgehoben wird.
Zusätzlich steht normalerweise beim Ortsschild beispielsweise 40 km/H, ausgenommen Vorrangstraßen.
Allerdings, wenn ich auf einer Freilandstraße fahre, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, dann gelten 100 km/h, diese werden aber bei einem Ortseingangsschild aufgehoben, womit ich nur 50 km/h fahren darf, außer es steht bei der Ortstafel etwas Anderes.