Also keine Korrigierte Rechnung angefordert und nachgereicht?
Der Händler reagierte nicht mehr, meinte das würde nach seiner Erfahrung alles so passen.
Also keine Korrigierte Rechnung angefordert und nachgereicht?
Der Händler reagierte nicht mehr, meinte das würde nach seiner Erfahrung alles so passen.
Nachtrag: Ich hatte mich danach einmal telefonisch bei der BAFA erkundigt und die Umstände dargelegt; es sollte kein Problem sein.
Der Antrag wurde laut Sachstandsanfrage (heute) jedoch leider dennoch abgelehnt.
Ich hatte mich zwischenzeitlich mal schriftlich an die BAFA gewandt und folgende Antwort erhalten:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus der Rechnung müssen der Nettolistenpreis des Basismodells (exklusive Sonderausstattung), die Sonderausstattung sowie die gewährten Nachlässe des Herstellers separat hervorgehen. Das BAFA stellt fest, dass diese Anforderungen bei einem Großteil der eingereichten Rechnungen eingehalten werden und diese somit unproblematisch sind. Über die notwendigen Informationen, welche die Vertragsunterlagen enthalten müssen, informiert das BAFA die Fahrzeughersteller kontinuierlich und umfassend, z. B. in Form von Merkblättern.
Hierzu stellt das BAFA zudem beispielhafte Musterunterlagen einiger Hersteller bereit. Diese finden Sie auf https://www.bafa.de/DE/Energie…neuen_antrag_stellen.html unter "Förderportal" -> "Musterunterlagen". Diese Musterlagen werden dem BAFA durch den jeweiligen Hersteller für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Ich bitte daher um Verständnis, dass uns nicht von jedem Hersteller Musterunterlagen vorliegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Elektromobilität (BJ)
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Referat 621 – Umweltbonus-Elektromobilität, Förderbereich 3
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn
Tel.: +49 (0) 6196 908-1009, Fax: +49 (0) 6196 908-1014
E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de
Danke für eure Antworten, das nimmt mir etwas die Sorge.
Ich habe dem Verkäufer an dem Tag noch eine Mail geschrieben, bisher jedoch leider noch keine Rückmeldung erhalten. (Autohaus Moll, Köln)
Ach ja, an zehnter Stelle meiner FIN steht ein P, es sollte also ein MJ23 sein. Damit wäre der BAFA-Listenpreis 39487,39 € und der Schwellwert (-2250) = 37237,39€
Mein Basispreis lt. Bestellung von 45990€ / 1.19 – 2250 läge damit darunter.
Moin,
Ich habe meinen EV6 spontan im März gekauft und abgeholt und arbeite mich nun durch den BAFA-Antrag.
Dabei fiel mir auf, dass meine Neufahrzeugrechnung keinen Listenpreis, sondern nur einen "Fahrzeuggrundpreis o. MwSt" ausweist - dieser enthält aber bereits die Sonderausstattung (WP+Akku) - abgesehen vom Posten für die Lackierung.
Mein Eindruck ist es, dass der Netto-Grundpreis dort vertreten sein müsste, um den zu unterschreitenden "Schwellwert" (aus Merkblatt BAFA) bestimmen zu können.
Auf meiner unterzeichneten Bestellung wäre der Basispreis und Preis der Ausstattung, sowie der Rabatt zu finden - alles nur inklusive Mwst.
Ist es möglich / üblich die Bestellung zusammen mit der Fahrzeugrechnung einzureichen?