Alles anzeigenIronspike , dürfen wir davon ausgehen, dass Du in DE lebst und arbeitest? Dann mal als Tipp: Erfreue Google mal mit der Suche nach dem BMF-Schreiben vom 29. September 2020. Auch wenn das nicht ganz so einfach zu lesen ist - und spätestens Dein Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater kommt damit klar- möchte ich Dich auf den folgenden Grundsatz aufmerksam machen:
"Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (vgl. Rdnr. 19). Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (sog. Dienstwagen), stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nummer 50 EStG dar."
Also, wenn Du den genauen Stromverbrauch bemessen kannst, aus Deinem Tarif die "selbst getragenen Stromkosten" ermitteln kannst und Dein Arbeitgeber Dir den Betrag erstattet, unterliegt das keiner Besteuerung. Das Gute daran ist aus Sicht der Realität: Die Wallbox wird in den allermeisten Fällen so auszulesen sein, dass sie Dir nur den Stromverbrauch angibt und nicht, aus welcher Quelle der Strom gerade kam. Daher sollte in der Regel diese Frage auch nicht problematisiert werden.
Allerdings gibt es auch eine weitere Regelung zur Vereinfachung:
"Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen Seite 6 individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:
a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
30 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und
15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8
b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
70 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und
35 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8."
Eine vom Arbeitgeber überlassene Ladekarte wird als "Lademöglichkeit beim Arbeitgeber" gewertet, also kann Dir vom Arbeitgeber EUR 30,00 jeden Monat steuerfrei und ohne Nachweis zusätzlich zum normalem Arbeitslohn ausgezahlt werden.
Und auch wenn ich im Steuerrecht zuhause bin, habe ich den Blick lieber auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge: Wenn mir mein Arbeitgeber etwas zu meinen Stromkosten dazu gibt, dann ist das gut. Erstattet er mir genau meine Ausgaben, dann bin ich "nicht belastet". Vergütet er meine kWh mit einem Betrag über meinen Kosten, muss ich das zwar versteuern, fahre aber immer noch besser als wenn er mir nur meine Kosten erstattet.
Letzter Tipp: Erfasse und dokumentiere auch dann die von Dir getragenen Stromkosten, wenn Dein Arbeitgeber Dir gar nichts dazu geben möchte. Mit den von Dir getragenen Kosten kannst Du in Deiner Einkommensteuererklärung den Geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Dienstwagens mindern... und damit sparst Du dann ggf. ein wenig Steuern.
Nun viel Erfolg beim Gespräch mit dem Arbeitgeber und viel mehr Freude bei der Fahrt mit dem EV6
Danke für deine tollen und informativen Beitrag.
Mein AG ist völlig entspannt, und meine Wallbox wird genau sagen können, was in den Wagen geflossen ist. Der erwartet schon den Verbrauch von mir in Rechnung gestellt zu bekommen. Mir war nur nicht klar, was ich da als Satz pro KW nehmen kann.
Ich will nicht als Stromerzeuger auftreten und diesen Gewinn usw. versteuern müssen. Einfch ist hier die Wahl.