Alles anzeigenViel Text mit wenig Inhalt. Die Definitiion für die Förderfähigkeit eines BEV lautet:
- Hersteller/Händler muss mindestens x € Rabatt gewähren, aus Rechnung ersichtlich
- Auto muss auf der Liste der Bafa stehen
- Auto darf einen Netto Basis Listen Preis von x € nicht überschreiten
Das gilt für alle, Privat wie gewerblich. Was du da mit der Leasingsonderzahlung erzählst ist halt das "schön rechnen" für den Kunden, weil die Leasingrate niedriger ist, wenn man die Bafa Förderung (den Kunden Anteil!) mit rein rechnet. Für den Kunden sieht es dann aus "Keine Sonderzahlung und niedrigere Leasingrate, geil"
Nur dumm wenn dann wie jetzt die Sonderzahlung die vorgestreckt werden muss für den Leasingvertrag, nicht von der Bafa zurück kommt. Würde ich unter Geschäftsrisiko des Leasing-Geber einordnen und hoffen das die Klauseln im Vertrag gut gemacht wurden. Entweder hat der Kunde Glück und der Leasinggeber muss es schlucken weil er Halter und Bafa Beantragender war... oder der Kunde hat Pech und er ist zwar Leasingnehmer aber auch Halter und muss zunächste die Sonderzahlung vorstrecken und wäre erst bei Erstattung durch die Bafa +-0 gewesen.
In beiden fällen ist aber zuvor vom Verkäufer ein Rabatt in Mindesthöhe für die Qualifikation für die bafa Prämie vom Netto Listenpreis auf der Rechnung abgezogen. Das ist Bestandteil des Rechtsgültigen Vertrags, der Händler/Lieferant/Hersteller/Leasinggeber kann den Rabatt nicht nachträglich streichen, auch wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung und Anmeldung, z.b. wie jetzt an gewerbliche Kunden, nicht mehr seitens bafa förderfähig ist. Der gewährte Rabatt seitens Hersteller/Händler hat Bestand... wird aber meist versucht über die Preissteigerungs-Klausel wieder rein zu holen...
Ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen, darum gehe ich jetzt mal auf die Beleidigung / als blöd darstellen nicht ein.
Daher nur mal kurz angemerkt:
Zu welchem Zeitpunkt bekommt man die Rechnung? Nicht bei der Bestellung, da gibt es nur eine Auftragsbestätigung, sondern bei Lieferung.
Was für eine Hybris, zu behaupten, dass es nicht so wäre wie von mir beschrieben. Ich bin hier natürlich auf die Informationen unseres Flottenmanagements angewiesen, daher kann ich nicht mit Blut unterschreiben, wie das im Detail geregelt wurde.
Auf jeden Fall steht in der Firmenwagenvereinbarung zwischen mir und meinem Arbeitgeber eine Leasingrate ("Gehaltsäquivalent" - bei Verbrennern käme da noch eine Pauschale für den privaten Spritverbrauch, Versicherung und Steuern etc. oben drauf, bei E-Autos hat die der AG derzeit auf 0 gesetzt (aber man muss den Strom dann auch selbst bezahlen)) ausdrücklich ohne Förderung, kalkuliert auf Basis des Fahrzeugpreises OHNE Rabatte. Mit dem Hinweis, dass für die Höhe und Gewährung von Subventionen das Zulassungsdatum maßgeblich ist und dass ein ggf. erhaltener Förderbetrag dann reduzierend auf das Gehaltsäquivalent (also hier nur die Leasingrate) angerechnet wird.
Woher willst Du die Vereinbarungen zwischen meinem Arbeitgeber, dem Leasinggeber und KIA/dem betreuenden Händler kennen, wann eine eventuelle Förderung angewendet wird? Mag sein, dass der Herstelleranteil (bei rechtzeitiger Lieferung) schon von der Leasingfirma in die Leasingrate eingerechnet worden wäre, um die zu senken (das kann so vertraglich geregelt werden, deutsches Vertragsrecht kennt "wenn, dann") und mein Arbeitgeber dann den direkt an ihn gezahlten staatlichen Anteil zusätzlich abgezogen hätte, bevor dann mein (Brutto)-Gehalt belastet wird. Aber sofern KIA die Prämie nicht trotzdem zahlt (einen entsprechenden Rabatt gewährt) rechnet die Leasingfirma dann eben nichts mehr ein.