Beiträge von HochseeTaco

    Für das wirklich korrekte Einstellen nach Werkstatthandbuch müssen die Sensoren für die Leuchtweitenregulierung an der Hinterachse entlastet sein, deswegen muss man das auf einer absolut gerade ausgerichteten Bühne machen. So wurde es mir zumindest erklärt, zugeguckt habe ich nicht.

    Könnten auch Fertigungs-/Modelljahrunterschiede sein, mein Pixel 6 Pro hat auch nur so mittel funktioniert. Es war zwar bei der Position nicht wählerisch, hat dafür aber langsam geladen und wurde sehr heiß. Also vielleicht ist bei manchen von uns die Elektronik in der Ladeschale anders oder nicht ganz gleichmäßig eingebaut.

    Das Auto ist dann "weg", wenn es festgestellt wurde: durch ein Gutachten mit dem Totalschaden oder nach 1 Monat seit dem Diebstahl. Ab da darf man innerhalb von 3 Wochen kündigen zum nächsten Monat.

    Daher meine ich, dass man für 2-3 Monate die Leasingraten ohne Auto zahlen muss.

    Und ein Kauf ist nicht immer Finanzierung.

    Das ist doch gehopst wie gesprungen, auch wenn das Auto bar gekauft ist verliert es ja weiter an Wert wenn es irgendwo rum steht und nicht genutzt werden kann.


    Es ging mir nur darum dass ein LV nicht weiter gezahlt werden muss wenn das Auto weg ist.

    Nein, aber einen Kredit muss man ja auch erstmal weiter bedienen wenn das Auto weg ist. Für die Kündigung des Leasingvertrags muss auch nicht gewartet werden bis die Versicherung zahlt, das kann innerhalb von 3 Wochen nach “Auto weg” passieren.

    Und ja klar rein vertraglich steht nirgends drin, dass mich die Leasinggesellschaft rauslassen muss

    Ich zitiere aus einem Kia-Leasingvertrag:


    Zitat

    Bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges können sowohl der LN als auch der LG innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis hiervon zum Ende eines Vertragsmonats außerordentlich kündigen. Dies gilt ebenso bei nachgewiesenen schadensbedingten Reparaturkosten von mehr als 60% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges. Macht der LN von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, hat er das Leasingfahrzeug gemäß 7 c) Satz 2 (1. Halbsatz) und Satz 3, unverzüglich reparieren zu lassen. Wird im Falle der Entwendung das Leasingfahrzeug vor dem Eintritt der Leistungsverpflichtung des Versicherers wieder aufgefunden, setzt sich der Leasingvertrag auf Verlangen eines der Vertragspartner zu den bisherigen Bedingungen fort.

    Also: bei wirtschaftlichem Totalschaden oder dauerhaften Verlust haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Ich würde mich wundern wenn das bei anderen Leasingverträgen anders wäre.


    Die Gap-Versicherung zahlt dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert nach Leasingvertrag und alle sind glücklich.