Ähm, ich glaube, da verwechselt Ihr was. Soweit ich das verstanden habe, kann man auch weiterhin eine WB kaufen und verwenden, die nicht vom Netzbetreiber geregelt werden kann, nur kann es dann passieren, dass man dann mit einem höherem Stromtarif "beglückt" wird.
Sonst würden doch die ganzen WB, die schon in Betrieb sind Ihre Zulassung verlieren.
Bestandsschutz?
Deswegen Stichtag 01.01.24... alles, was danach in Betrieb genommen wird, muss dimmbar sein sofern Leistung über 4,2kW.
Egal ob mobil oder fest montierte WB.
Und ja, die Meldepflicht besteht an *allen* Orten an denen die mobile WB in Betrieb genommen wird - so die schriftliche Aussage meines VNBs (Bayernwerk).
Und da es die Meldepflicht ja vorher bereits gab, kann der VNB da gut sehen, was dimmbar sein muss und was eben nicht.
Alle, die dann "vergessen" haben anzumelden fallen jetzt eben in die neue Regelung.
Ich lasse mich aber gerne korrigieren, falls mir mein VNB da quatsch erzählt hat - ich musste mit denen nämlich auch ewig diskutieren, weil sie meine Meldung "verschlampt" hatten.
Hatte das Original zum Glück noch im digitalen Postfach weswegen ich den Zeitpunkt in 2023 nachweisen konnte, sonst hätten sie meine 11kW mobile Wallbox nicht so einfach akzeptiert weil eben nicht dimmbar...