Timo888: In den offiziellen Informationen des BMWK steht der Begriff Nettolistenpreis. Daraus kann man, je nach Sichtweise, einen Preis für das Auto mit allen Paketen, Zubehör usw. schließen oder auch den bisherigen Preis für das Basismodell.
Es gilt aber der Eintrag in der BAFA-Liste. Und dort stehen die Nettopreise für das jeweilige Basismodell, wenn die Fahrzeuge nicht separat aufgeführt werden, die nicht paketiert sind. Somit würde ich die Sichtweise von Digitaldrucker teilen, dass nach wie vor die Nettopreise des Basismodells als Grundlage für die Förderung herangezogen werden.
Eine andere Darstellung wäre mit de BAFA-Liste auch gar nicht möglich, da man ja sonst alle möglichen Variationen mit den entsprechenden Preisen auflisten müsste.
Der Nettopreis in der Rechnung muss mit dem Betrag in der BAFA-Liste übereinstimmen. Alle anderen Zurechnungen und Rabatte müssen extra ausgewiesen werden, damit ein Antrag genehmigt werden kann.