Das ist so nicht zutreffend, habe mich da extra vorher schlau gelesen um so eine Situation zu vermeiden.
Du hast den Brief, du hast den Schein, du hast das Fahrzeug und, ganz wichtig, du hast den Kaufvertrag in welchem diese Vereinbarung schriftlich erfasst ist.
Du kannst weiterhin die Zahlung des Kaufpreises nachweisen.
Das Fahrzeug ist mein Eigentum, einzig die Zulassung läuft den vereinbarten Zeitraum noch auf den Händlernamen - selbst die Versicherung läuft ja bereits auf meinen Namen.
Hier nochmal gleich der erste Google Treffer: https://www.markt.de/ratgeber/…rtrag-oder-fahrzeugbrief/