So ist es richtig.
Eine Garantie ist eine Vertraglich zugesicherte Leistung. Die Leistung kann von den Parteien mit Bedingungen verknüpft werden.
Willst du die Garantie nutzen musst du die Bedingungen erfüllen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Gewährleistung, eigentlich Sachmangelhaftung, deckt im Groben nur das ab, dass das Produkt bei Übergabe in Ordnung zu sein hat. Im ersten Jahr muss man das als Kunde nicht beweisen dass es zum Übergabezeitpunkt (Nur der ist hier Ausschlaggebend) nicht so war, danach schon.