Auf meiner Rechnung wird nur ein Nettobetrag inkl. Frachtkosten und nach Abzug Nachlass genannt.
Beiträge von EVGT
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Das ist eine spannende Frage. Bisher ist die Sichtweise ja, es gibt ein Modell und der Rest ist Ausstattung und bleibt unberücksichtigt. Würde man jede Ausstattungsvariante als eigenen Anknüpfungspunkt für die Frage des Nettolistenpreises betrachten, gäbe es angesichts der Vielzahl der Kombinationsmöglichkeiten gerade bei den deutschen EVs wohl hunderte oder gar tausende von relevanten Nettolistenpreisen. Um das für die massenhafte Abwicklung durch die BAFA in den Griff zu bekommen, müsste in jeder Rechnung wohl zusätzlich ein individueller Nettolistenpreis vor Umsatzsteuer und Nachlass genannt werden, der dann von der BAFA jeweils mit der Preisobergrenze für die Förderung abgeglichen wird. Die ist aber bei all den Rechnung, die bisher ausgestellt worden sind, nicht der Fall.
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Kia hat die Preise für das Basismodell, auf das bekanntlich die weiteren „Ausstattungspakete aufbauen, mit Wirkung ab 1. Juli 2022 von 44.990,- € auf 46.990,- € erhöht. Theoretisch könnte damit bei entsprechender Preisanpassungsklausel jeden Käufer eine Preiserhöhung treffen, der vor dem 1. Juli gekauft hat und länger als vier Monate auf die Auslieferung, die erst nach dem 1. Juli erfolgt, wartet.
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Um es auf den Punkt zu bringen: Der GT würde aus der Förderung fallen, wenn der Bruttolistenpreis bei 80.247,- € oder mehr liegen würde.
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Ich habe eine Frage an alle, auf die folgende Konstellation zutrifft:
1. Die Händler-AGB enthalten eine Preisanpassungsklausel für den Fall, dass das Auto länger als vier Monate nach Vertragsschluss ausliefert wird.
2. Das Auto wurde länger als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert.
3. Zwischen Vertragsschluss und Auslieferung gab es eine Preiserhöhung.
Frage: Haben die Händler in dieser Konstellation bei euch von der Preisanpassungsklausel Gebrauch gemacht?
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M. E. ist insoweit die Terminologie unscharf, wird doch bei der weiteren Reduzierung der Förderung wieder von 45 T€ Nettolistenpreis gesprochen.
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Es geht jeweils um den Nettolistenpreis der BAFA-Liste. Beim EV6 bisher insgesamt kein Problem, da beide genannten Varianten unter 40 T€. Sollte der GT als eigenes Modell gelistet werden, dürfte der Nettolistenpreis zwischen 40 T€ und 65 T€ liegen und damit das Fahrzeug nur die reduzierte Förderung erhalten. Ansonsten wäre auch der GT als Ausstattungsvariante voll förderfähig.
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Regierung einigt sich wohl auf Umweltbonus-Neufassung - electrive.netDie Ampel-Koalition hat sich laut einem Medienbericht auf die neuen Subventionsregelungen für den Kauf von Elektroautos verständigt. Wie erwartet sinkt die…www.electrive.net
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Der GT scheint ein Herdentier zu sein …
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Ich kann nur zur Haltbarkeit beim Gt sagen das die Entwickler die testwagen mindestens 100 Runden über die Nordschleife geprügelt haben
Mal sehen, ob er sich batterietechnisch besser schlägt als der i4 M50 in diesem eher enttäuschenden Viedeo:
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