Hey,
ich war dieses Jahr in Norwegen und könnte das Verhalten dort auch stark feststellen. Aber eine Ursache könnte ich dort leider nicht feststellen....
Hey,
ich war dieses Jahr in Norwegen und könnte das Verhalten dort auch stark feststellen. Aber eine Ursache könnte ich dort leider nicht feststellen....
Klingt nett, das hilft leider alles nichts. Hatte ich alles, die Diebe brauchen nur das Funksignal inzwischen überhaupt nicht mehr...sagen einem die Händler leider nicht vorher und man wiegt sich in Sicherheit. Das keyless macht es insgesamt nur leichter, das Auto zu knacken. Also Schlüssel einpacken und ins Kästchen packen ist fein, kann man alles tun, aber wer das Auto wirklich will, nimmt es sich trotzdem. In Eisenhüttenstadt sind es wohl professionelle, auf KIA spezialisierte Banden. Steht hier sogar in der Zeitung (MOZ).
Du meinst mit dem Kia Gameboy richtig? Was ich mich persönlich Frage ist ob das Ding auch funktioniert, wenn man die Keyless-Go Funktion abschaltet... aber mein Bauchgefühl sagt leider schon.
Alles anzeigenNachdem auf mein Inserat zum Verkauf / zur Vertragsübernahme meines am 11.12.2021 bestellten EV6 wenig bis keine Reaktion kam, habe ich nun den Händler in Verzug gesetzt, da der unverbindliche Liefertermin mit Dezember 2022 im Vertrag angegeben wurde.
Gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Abschnitt IV, Ziffer 2, Satz 1) kann auch bei unverbindlichen Lieferterminen eine Mahnung erfolgen.
Ursprünglich wollte ich ja den Wagen an einen Interessenten für fast den selben Preis abgeben, der bei mir im Kaufvertrag steht, aber es ist halt kein Übernehmer weit und breit zu finden.
Sollte also bis zum 12.Mai 2023 keine Lieferung erfolgen, werde ich vom Vertrag zurücktreten. Einen Verzugsschaden werde ich jedoch nicht geltend machen, denn Schaden in dem Sinne habe ich nicht.
Kann also durchaus sein, dass in acht bis zehn Wochen eine GT-Line in Moonscape für andere Wartende durch meinen Händler zur Verfügung gestellt wird. Ich vermute nur, dass der Preis um viele tausend Euros höher sein wird als ich für das Fahrzeug verlangt hätte, denn € 61.000,- abzügl. BAFA wäre sicher kein schlechter Preis für die Vollausstattung gewesen.
Also ich lehne mich mal weit aus dem Fenster aber typischerweise hat man doch zu dem Zeitpunkt mit etwas Verhandlungsgeschick weniger bezahlt?
Ein nicht GT-Line gab es mit allen Paketen (Felgen mal ausgenommen) für um die 54.000€ inklusive Überführungsgebühren abzüglich BAFA - also heute schätzungsweise 49.500€.
Da erscheinen mir 61.000€ ein eher doch recht teurer Aufpreis für GT-Line?
Aloah,
Ich hätte nochmal eine Frage - mein Fahrzeug wurde Mitte Februar gebaut und seit dem habe ich bezüglich der potenziellen Schiffe spekuliert.
Nun ist die VIN heute verschwunden was ein Indiz für fie Verzollung ist wie ich das bisher interpretiert habe. Heist das nun, dass das Auto in Bremen abgeladen ist und auf den Transport zum Händler wartet?
Ist doch ganz einfach zu sehen wann man die Wärmepumpe zwangsgekoppelt bekommt. Im Konfigurator ist diese jedenfalls nicht zwangsweise dabei wenn man nur P1 nimmt!
Oh, sorry, Du bist wahrscheinlich Schweizer, der Verweis auf Basis+vor Hütte ist dann der Edition 24...
Ich war am Handy und wollte es zu dem Zeitpunkt nicht nachschauen… und das Fahrzeug beziehe ich aus Deutschland.
Ich wollte damit nur festhalten, dass diese Kopplung zwar im Konfigurator existiert aber bei der Fertigung dieses Abhängigkeit noch nicht implementiert wurde.
Danke - der Hintergrund ist, dass unser Händler uns eine alternative Angeboten hat, welcher ein Basis EV6 + volle Hütte entspricht. Witzigerweise kann man bekanntermaßen die Wärmepumpe nicht mehr abstellen beim P1/P2? Paket, jedoch ist das Fahrzeug dann definitiv ohne da bei uns steht "INNER CONDENSER HVAC"
Dann würde ich mal den Anwalt wechseln.
Ein unverbindlicher Liefertermin ist, wie das Wort schon sagt, nicht bindend und dagegen kann auch somit schlecht geklagt werden.
Vielleicht möchte auch der Anwalt einfach gut an dir verdienen.
Aber könntest du vielleicht mal ein Foto von dieser besagten Klausel hier reinpacken?
Da viele Kia Händler die VDIK AGBs haben sind hier hier Microsoft Word - NWVB 12-2016 (vdik.de) zu finden. Das ist auch der Grund warum viele keine Preisanpassungsklausel haben, da diese dort auch nicht vorhanden sind.
In dem Fall kann man unter IV. lesen:
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
Man kann natürlich die noch härtere Klausel auspacken das wäre dann:
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Klausel 3 wird jedoch nicht ohne einem Termin beim Landesgericht durchsetzbar sein bei einer Dauer von 6-12 Monaten.
Dann würde ich mal den Anwalt wechseln.
Ein unverbindlicher Liefertermin ist, wie das Wort schon sagt, nicht bindend und dagegen kann auch somit schlecht geklagt werden.
Vielleicht möchte auch der Anwalt einfach gut an dir verdienen.
Sicher - entschuldige wenn ich jemanden mit Jurastudium mehr vertraue als deiner Aussage aber die Aussage des Anwalts deckt sich auch mit den im Internet verfügbaren Informationen. Aber du darfst mir auch gerne eine Quelle für deine Aussage geben, dass Verzugsschaden nur geltend gemacht werden kann wenn ein verbindlicher Liefertermin genannt wurde.
Der einzige Unterschied ist die Dauer um den Händler in Verzug setzen zu können.