Beiträge von BitBender

    Lass es Dir von KIA schriftlich geben, dürfte ja dann kein Problem sein. Das richt aber nach einem möglichen Problem in der Zukunft.

    Wäre in der Tat mal interessant irgendwoher die Garantiebedingungen in Schriftform zu bekommen. Wenn man im Serviceheft unterschreiben soll, dass man die Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, muss man die auch irgendwoher bekommen. Und da muss das dann definiert sein. Kia kann das ja nicht einfach von Fall zu Fall nach Gutdünken entscheiden.


    Wir haben jetzt auch am Vertrag festgehalten mit einem Nachlass von 500€ (relativ zum Kaufpreis kein sehr großer Nachlass, aber immerhin). Die Abholung verzögert sich dadurch um ne Woche, da bis zur Klärung die Zulassung auf Eis gelegt wurde, aber das stört uns nicht.

    So, ich habe eben mit der Kia-Kundenhotline telefoniert. Die konnten glücklicherweise Entwarnung geben. Die Serviceintervalle beginnen mit der Erstzulassung und damit ist das Intervall bei unserem Fahrzeug noch eingehalten. Beginn und damit auch Ende der Garantie sind so, wie sie da stehen. Warum auch immer hier vier Monate zwischen Garantiebeginn und EZ liegen. Der wichtige Punkt ist damit aber geklärt: Das Fahrzeug genießt noch die uneingeschränkte Herstellergarantie.

    Könnte eine Tageszulassung sein, mit klassischer Verwechslung von "Erstzulassung" vs. "erste Zulassung auf den Käufer". Bei mir ist das 3/24 vs. 1/24...

    Ist es nicht. Wir haben eine Kopie vom Fahrzeugbrief. Erstzulassung ist August 22.


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    Lt. meinem Händler zählt bei der Garantie die Erstzulassung.

    Ich werde wohl auch mal beim örtlichen Kia-Händler fragen, wie genau die Sachlage ist.

    Katastrophe.

    Wir haben am Freitag den Kaufvertrag für einen zwei Jahre alten EV6 Leasingrückläufer unterschrieben. Eigentlich schien alles in Ordnung.

    Eben rief mich der Verkäufer an, dass sie herausgefunden haben, dass die Anmeldung der Garantie schon im April 22 vier Monate vor der Erstzulassung stattgefunden hat. Die erste Inspektion wurde aber erst im Juni 24 bei ca 16.000km gemacht. Die Inspektion liegt somit 2 Monate über dem Intervall.

    Nun hat mir der Verkäufer angeboten, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein vergleichbares Fahrzeug in der Nähe habe ich dann direkt mal als Alternative angefragt. Dort wurde die erste Inspektion bei 33.000km gemacht, der kommt also erst recht nicht in Frage.

    Wie in einem anderen Thread erwähnt habe ich nun dummerweise auch schon Winterkompletträder bestellt, bei denen mir nicht klar ist, ob ich die Bestellung noch wiederrufen kann.


    Einschätzungen dazu?

    Epse der EV6 hat im Schweller vorne und hinten je zwei verstärkte Punkte die mit zwei Einkerbungen begrenzt sind, kann man sehen und fühlen.


    Die Empfehlung geht da eindeutig zu einem "Kerben-Puck" aus Hartgummi, oder feiner formuliert eine universelle Gummiauflage für Wagenheber, verstärkt 1000kg.

    https://www.amazon.de/dp/B07JDDRNRL

    Und nicht die einfache für 700kg nehmen, die hab ich nach dem dritten Mal Radwechseln entsorgt, weil der EV6 wohl doch etwas zu schwer ist. ;)

    Das ist ein guter Tipp. Bei unserem (erheblich leichteren) Nissan Pulsar hab ich mit dem Wagenheber schon immer die Blechkante etwas in Mitleidenschaft gezogen. Das würde ich beim EV6 gerne vermeiden.


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    Bei mir haben die Universal Sensoren problemlos funktioniert (Komplettrad bei reifendirekt zusammengestellt) :thumbup:

    Das ist gut zu hören. Ich habe am Sonntag erst bei 123reifen.de Winterkompletträder bestellt. Da steckt ebenso wie bei reifendirekt.de Tirendo dahinter und das Sortiment ist identisch zu reifendirekt, aber die Preise erheblich niedriger (identischer Warenkorb über 100€ günstiger). Verbaut wird da ohne Auswahlmöglichkeit immer der Italsensor ST-230, der dann ja bei dir offenbar anstandslos funktioniert.

    Ich hoffe mal, dass das bei uns dann auch reibungslos läuft. Den EV6 holen wir erst nächste Woche beim Händler ab, dauert also noch ein Paar Tage, bis ich zum Wechseln der Räder komme.



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