dazu findet man dies hier:
BMDV - Neue Fahrzeugsicherheitssysteme
also Sicherheitssysteme die ein KFZ zwangsmäßig verbaut haben muss um zulassungsfähig zu sein.
Sollte aber nur für Erstzulassungen gelten.
Dein Wagen war ja ein Vorführer, welcher schonmal angemeldet war, da ist das doch nun dann egal?!
Den Schrieb würde ich bei der Anmeldung erstmal garnicht hingeben und schauen was dann passiert.
Wenn die den dan fordern, dann mit "Ach ja, da habe ich noch was" aus der Tasche zaubern.