Ich werde mal zu einem Sachverständigen gehen und wahrscheinlich lasse ich sie dann auch eintragen.
Wenn ich es richtig verstanden, ist dies auch von Vorteil, wenn man damit mal ins Ausland wie z.B. nach Österreich fährt...
Ich werde mal zu einem Sachverständigen gehen und wahrscheinlich lasse ich sie dann auch eintragen.
Wenn ich es richtig verstanden, ist dies auch von Vorteil, wenn man damit mal ins Ausland wie z.B. nach Österreich fährt...
Es gibt in der ABE halt noch den Satz:
ZitatAlles anzeigenWird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Da ich nichts von der Freistellungspflicht sonst in der ABE finde, denke ich, dass ich die neue Reifengröße noch eintragen lassen muss...
Ja, schrieb ich ja bereits.
Und ja, es *ist* so einfach, zumindest in deinem Falle...
Ja, sorry für die anfängliche Skepsis und doppelte Frage. Ich versuche nur auf Nummer sicher zu gehen. Danke für die erneute Bestätigung
Ich habe jetzt nochmals recherchiert und bin glaube einem Denkfehler unterlaufen. Wegen des Satzes "Speed- und Loadindex der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen." suchte ich direkt nach diesen Angaben in der Zulassungsbescheinigung und im COC fand aber nichts direkt passendes. Einzig der werksseitig montierte Reifen lieferte eben das "105 V".
Korrekt ist aber wohl eher nach maximaler Achslaut und Höchstgeschwindigkeit zu schauen und aus diesen Werten dann den nötigen Speed- und Loadindex zu berechnen:
max. Achslast vorn: 1280 kg → Pro Reifen: 1280 kg ÷ 2 = 640 kg
max. Achslast hinten: 1390 kg → Pro Reifen: 1390 kg ÷ 2 = 695 kg
=> 695 kg entspricht LI 98
Höchstgeschwindigkeit: 188 km/h
=> Mindestanforderung: "T"
Somit sollte mein 100 V Reifen offiziell möglich sein, jetzt richtig gedacht und gerechnet
Danke für die Infos und den Link
Alles anzeigenTraglastindex (TI) 100 = 800 kg / Reifen
TI 105 = 925 kg / Reifen
V ist der Geschwindigkeitsindex (240km/h).
Zulässiges Gesamtgewicht EV6 AWD = 2.530 kg laut kurzer Googlesuche.
2530 / 4 = 632,5 kg pro Reifen
Sollte also problemlos sogar mit einem 100H (210km/h) Reifen per Einzelabnahme darstellbar sein.
Der RWD/AWD fährt ja nur 185 km/h meine ich
Ja, theoretisch gebe ich dir vollkommen Recht, ich frage mich nur, ob man das so einfach rechnen kann oder ob es da spezielle Formeln gibt, wo dann halt die 105 rauskommt?
So bin ich auf die Kombination gekommen. Also laut Komplettrad Konfigurator passt es, aber laut ABE Notizen halt nicht. Ich fürchte im Konfigurator wird Speed und Loadindex nicht berücksichtigt...
Hallo,
ich habe Interesse an einem EV6, der steht auf 235/55 R19 105V laut Papieren. Da würde ich gern 20" Felgen aufziehen: MAM RS6 black front polish 8.5x20 ET45 - LK5/114.3 ML72.6 Laut ABE is für die Reifengröße 235/45R20 keine Änderungsabnahme nötig, allerdings muss der Speed- und Loadindex der Reifen zu den Werten in den Fahrzeugpapieren passen. Ich hätte gern den 235/45R20 100V Hankook Ventus EVO SUV (K137A) (+) XL drauf gezogen. Da der nur 100V statt 105V hat ist dies offiziell nicht möglich richtig?
Könnte man dies mit einer Einzelabnahme dann noch hinbekommen oder ist dies praktisch aussichtslos?
Ja, hatte ich aber das Fazit daraus schon wieder vergessen
Stimmt, wobei der beim IONIC 5 um die 50% lag.
Gibt es da grobe Kennzahlen, SOC vs Leistungsabgabe