Gestern habe ich mit meinem Anwalt gesprochen und fasse für meinen Fall mal zusammen (das stellt keine Rechtsberatung dar):
So lange nachgebessert bzw. repariert wird und ein Ersatzwagen zur Verfügung steht, entsteht mir als Leasingnehmer juristisch kein verfolgungswürdiger Schaden. Ein kleines Ersatzauto ist besser als keines und macht schließlich mehr als mein EV6 momentan. Die Reparaturdauer (bei mir voraussichtlich 3 Monate Lieferzeit für das Ersatzteil) ist ärgerlich, muß aber hingenommen werden.
Ein Rücktritt vom Leasingvertrag könnte beim Scheitern der Nachbesserung versucht werden. Dies bedeutet aber einen hohen Kostenaufwand für Gutachten / Gegengutachten im Zusammenhang mit einer dann vorgezogenen Endabrechnung, über die höchstwahrscheinlich vor Gericht gestritten würde.
Eigentlich will ich nur das Auto funktionsfähig wiederhaben. Schließlich fahre ich es (wenn es funktioniert), weil es mir gefällt.
Habe jetzt dennoch KIA Finance selbst angeschrieben, den Fall ausführlich geschildert und um Ratenminderung, oder einen anderen Lösungsvorschlag aus Kulanz gebeten. Ich bin gespannt...