Meinst du das du da so einfach raus kommst ?
Denke du hast auch eine feste Bestellung abgegeben und die dürfte auch älter sein wie die 14 Tage Widerrufsrecht.
Oder hat man dir ein Lieferdatum zugesichert ?
Also, zunächst mal hat man mir ein Lieferdatum zugesichert, ja. Wir hatten eine mündliche Absprache, dass das Auto im Sommer kommt und ich weiß nicht was er sich dabei gedacht hat, aber im Vertrag steht KW3/2022. Vielleicht hat er sich vertippt, aber er hätte eigentlich sofort liefern müssen. Für mich ist es jetzt natürlich ein leichtes ihn in Verzug zu setzen.
Wenn KEIN Lieferdatum genannt ist, heißt das aber auch nicht, dass man daran gebunden ist, bis vielleicht irgendwann mal ein Auto vom Himmel fällt.
Eigentlich ist er ohne Lieferdatum auch "sofort" zur Lieferung verpflichtet. Bei gängiger Rechtsprechung ist bei sowas wie einem Auto nach einem halben Jahr Schluss, wenn nix anderes vereinbart ist. Dann kann man anfangen, eine Lieferfrist zu setzen und weitere zwei Wochen später dann Lieferverzug.
Ich hab ihn gestern mal drauf angesprochen, dass unser mündlich vereinbarter Liefertermin jetzt dann eigentlich fällig wäre. Beim Blick in den Vertrag ist ihm dann auch aufgefallen, dass da 2022 steht. Er meinte dann, ich solle doch nochmal 2-3 Monate warten, worauf ich recht deutlich gesagt hab, dass wir da ein Problem haben. Das hat er dann auch verstanden und von sich aus schon Vorschläge in Richtung Ersatzfahrzeug und sonstige Einigungen gemacht, wenn da im August/September noch nix gefunden ist.
Für mich ist aber klar: Wenn er nicht liefern kann, erwarte ich mindestens eine Absicherung gegen den Ausfall der 6000€ im Vertrag und eine Kompensation für den Verzug, zum Beispiel in Form von einer zusätzlichen Preisminderung oder einem Satz Winterräder. Wir könnten also den Vertrag so abändern, dass er die Zulassung und BAFA-Förderung selbst übernimmt und mir dann noch anderweitig für den Verzug entgegen kommt. Wenn sich da nichts drehen lässt, bin ich halt raus.
So oder so bekommt er jetzt dann Post um die juristischen Fristen einzuleiten, damit ich am Drücker bin, was eine Vertragsauflösung angeht. Das geht nämlich auch nicht von heute auf morgen, sondern da gehört schon Schriftverkehr mit Fristen dazu.