Das ist so mit Sicherheit nicht richtig. Niemand verliert den Versicherungsschutz wegen Spurplatten, wenn sie nicht zum Unfall geführt haben.
Ich würde es da nicht drauf anlegen.
Jegliche Veränderung die nicht konform sind, also bei denen die keine ABE haben, bei denen erlischt die Betriebserlaubnis. Das gilt z.B. auch für unsere LED - Freunde Fraktion die meinen in Ihre Scheinwerfer anstatt der H4 / H7 Leuchtmittel billige China LED Leuchtmittel zu montieren.
Ergebnis: Betriebserlaubnis erloschen.
Bei zugelassenen Distanzscheiben sind in der Regel Teilegutachten beigelegt, in der unter anderem die Festigkeit sowie die passende Rad- Reifenkombination und alle weiteren technischen Veränderungen aufgeführt sind.
Ein Teilegutachten ist keine ABE, deshalb auch eintragungspflichtig. Bei Missachtung erlischt die Betriebserlaubnis.
Ich habe durch Fahrwerksumbauten (von Standard- auf Luftfederung) täglich mit diesen Dingen zu tun.
Bei mir verlässt kein Fahrzeug die Werkstatt ohne Abnahme eines Sachverständigen. Wir tragen jede Veränderung ein, egal ob Fahrwerksveränderung, Reifen, Felgen sowie auch Distanzscheiben.
Allein schon für die Sicherheit des Kunden.
Unter anderem kamen bei mir schon oft Kunden an, die sich Distanzscheiben montiert haben und bei der nächsten Tüv-Abnahme keine Plakette bekommen haben weil die Eintragung dazu fehlte.
Mein Tip:
Warten auf die für das Fahrzeug zugelassenen Teile, die auch bald kommen werden und dann eintragen lassen.
Ist nur eine keine Formalität.
Sicher ist sicher!