Das ist so mit Sicherheit nicht richtig. Niemand verliert den Versicherungsschutz wegen Spurplatten, wenn sie nicht zum Unfall geführt haben.
...ich denke das es unerheblich ist, ob der Unfall durch die Spurplatten verursacht wurde, oder nicht. Sie sind nicht eingetragen und nur das zählt. Die Versicherung geht natürlich trotzdem erstmal in Vorleistung, könnte aber versuchen sich bei dir einen Teil des Geldes zurück zu holen. Eben weil nicht vorschriftsmässig eingetragen.
Gruß Joey's