Du hast Recht, es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu, ob ein neues Fahrzeug, das ich nicht nutzen kann/will und deshalb noch vor Selbstnutzung veräußere, als Gegenstand des täglichen Gebrauchs anzusehen ist.
Ich denke, bei dieser Frage kann man getrost die Rechtsprechung abwarten.
Das hat die Rechtsprechung schon getan
EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte / 2.3.3 Rechtslage ab Vz 2011
ist exakt was es ist, die Erklaerung und das wars.
Da gibt es auch keine unterschiedliche Meinungen, dass ist jetzt Fakt und Gerichtlich geklaert.
Steuerhinterziehung ist ja nun keine "denke ich mal" Entscheidung.
Kaufe ich ein Auto und verkaufe es dann fuer mehr anschliessend, dann ist das trotzdem ein Privat Geschaeft und keine Steuern werden faellig. Bin ich jedoch auch noch ein Autohaendler, DANN schaut das Finanzamt genauer hin wenn sie denn von diesem Geschaeft Wind bekommen.