Erfahrungen bei Zulassung und nach drei Wochen recht intensivem Fahrbetrieb (rund 4.000 km):
- 8 Zeichen auf dem Kennzeichen erfordern die sogenannte Engschrift, die ist zwar nach StVZO zulässig, wird aber z.B. in Mainz nicht mehr akzeptiert. Bleiben also 7 Zeichen inklusive E.
- In Mainz gibt es (wie anderswo mitunter auch) eine Aufteilung der Kennzeichen auf Stadt und Landkreis. Die Stadt hat normalerweise 2 Buchstaben und 3 Ziffern, (fast) alles andere ist Landkreis
- Damit sind in der Stadt die ohne Engschrift max. möglichen 7 Zeichen bereits erschöpft, also braucht man eine Regelung für E-Kennzeichen, H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen oder kurze Nummernschilder, wie z.B. für manche US-Autos oder Motorräder. Lösung: Man lässt auch 2 Buchstaben/2 Ziffern oder 1 Buchstabe/3 Ziffern zu, dann muss aber einer der Buchstaben B, F, G, I, O oder Q enthalten sein.
- Bestandsschutz gibt es in Mainz nicht, altes Kennzeichen + E weiterverwenden hätte Engschrift erfordert -> nicht zulässig.
Das ist alles im Detail bürokratisch geregelt und schränkt die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens extrem ein, ich habe daher darauf verzichtet, da ich das E-Kennzeichen unbedingt wollte. Und ich bin sehr froh über die Entscheidung, ich lade möglichst viel vom eigenen Dach, aber wenn ich unterwegs geladen habe, war bisher immer die Parkregelung an der Ladesäule auf gekennzeichnete Fahrzeuge beschränkt. Das wird von Polizei/Ordnungsamt wohl auch relativ eng gesehen, auch reine BEV ohne E-Kennzeichen, die offensichtlich laden, müssen zahlen. Über die Sinnhaftigkeit kann man streiten, ist aber leider Fakt.