Überschuss-Laden sieht mit der kleinen 5 kWp an einem Tag wie heute übrigens ungefähr so aus (der blaue Strich), falls es jemanden interessiert.
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Beiträge von aema
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Und deine "kleine" 5 kWp Anlage hast du als Gewerbe angemeldet, da du dir ja die Vorsteuer rückerstatten hast lassen? Mit Kleinunternehmen-Regelung funktioniert das ja nicht....
korrekt, weil mit Speicher. und in 2 Jahren dann geht es in die Kleinunternehmer-Regelung.
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Wie gesagt, das dürfte das falsche Forum dafür sein, und ich bin auch kein Steuerfachmann. Aber Umsatzsteuerpflichtig bist du nur mit einem "großen" Gewerbe. Als Kleinunternehmer bis du von der Umsatzsteuer befreit. Und diese Regelung wiederum ist an den Umsatz gekoppelt und nicht an die Größe der PV-Anlage. Einkommenssteuer, falls man den wirklich Gewinn macht, müsste man auch hier abführen (und auch alle verbundenen Pflichten damit). Wobei es im Fall der PV in Deutschland seit letztes Jahr eine Sonderregelung für Anlagen unter 10 kWp gibt. Wenn man die Gewerbeanmeldung vergisst, wird es vermutlich schwierig mit der EEG-Anmeldung, wobei ich das nicht gesichert weiß, weil nie damit beschäftigt.
Ich denke aber, das sollte genug sein bzgl. Steuern hier im Thread.
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Ich habe nie gesagt das ICH Kleinunternehmen angemeldet habe. Als Kleinunternehmer kann man natürlich keine MwSt-Rückerstattung durchführen. Also "normale" angemeldet Gewerbe schon, muss dann aber natürlich auch die MwSt für die Einspeisung abführen und eine entsprechende anfängliche monatliche Steuermeldung machen. Nach dem ersten Jahr wird es dann normal auf eine jährliche Meldung umgestellt.
Aber das geht jetzt alles am Thema vorbei. Mit ging es um die KfW-Förderung 441, diese ist soweit ich das richtig sehe auch für Kleingewerbe möglich.
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Zitat
Da kostet der Steuerberater schon mehr, immerhin wird man ja Mehrwertsteuer-pflichtig
Kleinunternehmer sind nicht MwSt-Ausweispflichtig. (Soweit ich das sehe aber förderfähig bei der Wallbox für Unternehmen)
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Hallo ramon480,
Was hat das eine (Gewinn/Verlust) mit dem anderen (Gewerbe) zu tun?
Ich hab es gemacht, um meine MwSt zurück zu erhalten.
Und wenn ich mich nicht täusche, ist für die EEG-Vergütung immer mindestens en Kleinunternehmer nötig? Wobei ich gestehen muss, nachdem für mich klar war mit Gewerbe, hab ich mich nicht weiter damit beschäftigt.
VG Andi
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Guten Tag zusammen,
ich würde dann auch gerne mal meine Erfahrungen teilen, auch wenn der EV6 bei uns noch fehlt. Aber wir haben schon einen E-Corsa.
Wir haben eine 5kWp-Anlage bei uns, SMA Wechselrichter sowie einen BYD-Speicher ebenfalls mit SMA Wechselrichter. Wallbox hab ich uns eine openWB gegönnt, gerade weil die auch das PV-Überschussladen gut beherrschen sollte.
Ich kann sagen, das funktioniert perfekt. Speichervorrang, EV-SoC laden auf 80% (was das Auto selber leider gar nicht ermöglicht), Laden mit Speicherentladen (auf max 75% SoC des Speichers), Log des Verbrauchs mit wer was wieviel Verbraucht (1x Shelly EM3 für Wärmepumpe, 2x Shelly 1PM für Waschmaschine und Trockner), Zielladen, Sofortladen.
Ich überleg mit derzeit als zweiten Ladepunkt mir die openWB-Pro zu holen, da die auch schon auf bidirektionales Laden vorbereitet ist, was in Verbindung mit meiner Wärmepumpe natürlich ein Träumchen wäre, wenn es den dann mal V2H geben wird.
In wie weit das SoC-Auslesen bei Kia EV6 unterstützt wird, kann ich derzeit leider noch nicht aus eigener Erfahrung sagen. Laut Community und GUI gibt es aber einen Adapter der voll funktionieren sollte.
ABER natürlich nicht billig das Teil, mit Förderung ging das aber noch ganz gut, und sollte auch jetzt noch mit der Unternehmensförderung gehen, die PV sollte ja als Gewerbe angemeldet sein.
VG
Andi
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Naja ich glaube, das liegt ggf. daran, dass in den Fahrzeug-Papiere die Breite ohne Spiegel angegeben wird. "Auf der Straße" jedoch die tatsächliche breiteste Stelle zählt, und das ist nunmal mit Spiegel. WEIL die meisten Herstellen bleiben ohne Spiegel alle durch die Bank weg unter 2 Meter, das hat System und wird schon "seinen Sinn" haben für die Käufer.
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