Beiträge von aema

    Hatte meiner mir ursprünglich auch gesagt, aber da war das mit den 3.000€ noch nicht im Raum.


    Da der Herstelleranteil mit der Staatlichen Förderung verknüpft ist, zahlt der Hersteller eben auch nur diesen Anteil...


    Selbstverständlich kann es aber natürlich sein, dass man dagegen vorgehen kann, bzw. manche Händler da Kulant sein werden.


    Hast du einen Preisanpassungsparagraph in deinem Vertrag?

    Wenn nicht, wird es für deinen Händler schwierig einen bereits in einer "verbindlichen Bestellung" niedergeschriebenen Rabatt im Nachgang zu reduzieren.

    Wenn ja, waren es glaub ich 5% das ohne weiteres möglich wären, wenn ich mich recht entsinne.

    Wenn kann sicherlich eine Anfrage starten ob man hier einen "Mirror" betreiben darf. Dazu muss aber vermutlich sichergestellt werden das es die identische File ist, unverändert, nicht wie geplant nochmal komprimiert oder ähnliches. Zum Beispiel durch eine Checksum oder sowas in der Art. Da dürfte KIA nichts dagegen haben.

    Wenn man die File nachbearbeitet wird, wird man schätzungsweise keine Erlaubnis bekommen. Und ohne Erlaubnis bricht man schlichtweg das Copyright.


    soweit meine Einschätzung, keine Rechtsberatung.

    Tut mir leid, aber ich kapiere es einfach (nach wie vor) nicht. Ich habe einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen und dort ist mir ein ebenso verbindlicher Rabatt von 3.907,50 € gewährt und schriftlich fixiert worden, der sich nach der Aussage des Verkäufers auch aus bzw. mit der gekürzten Bafa-Prämie für 2023 ergibt. Somit kann mir doch eigentlich schnurzegal sein, ob es noch eine Prämie gibt oder nicht oder ob sie noch weiter gekürzt wird??!! Das Risiko des verbindlich vereinbarten Rabattes trägt doch nur das Autohaus und nicht ich.


    Ist das bei Euch etwa anders gelaufen?

    Die Förderung besteht aus zwei Teilen.

    Einmal der Hersteller-Anteil. Dieser muss auf der Rechnung ausgewiesen sein und ist normalerweise Bestandteil des Kaufvertrages in Form eines Rabattes.

    Dann gibt es aber noch einen BAFA-Zuschuss der erst nach Zulassung beantragt werden kann. Dieser ist der aktuelle "Wackelkandidat" der diskutiert wird, weil er sich nach Zulassungsdatum und Nettolistenpreis richtet.

    Ich weiß nicht was das mit dem MY23 zu tun haben soll, es gib ja auch den EV6(MY23) in der Liste.


    ich versteht leider nicht worauf ich hinaus will. Wer sagt den bzw. wie kommt ihr darauf das die KBA den GT derzeit eigenständig führt?

    Erst die zweite Charge dürfte als "EV6 GT" geführt werden, die jetzige noch als "EV6". Den die zweite Charge ist ja auch vermutlich auch noch MY23.


    Aber ja, wir können viel philosophieren, müssen abwarten was in den Zulassungspapieren steht, da sollte das dann schön ersichtlich sein.

    Die Sache ist nunmehr ziemlich eindeutig und läßt keinen Spiel- bzw Diskussionsraum.

    Der EV6 GT ist separat gelistet.

    Ich seh es auch gerade, hab nur nach der Sortierung geschaut. Anscheinend kann man sich auf die alphabetische Sortierung nicht so ganz verlassen.


    Gut das ich keinen KIA EV6 GT bestellt habe, sondern "nur" eine KIA EV6 plus GT-Paket