Also ich höre mir das ja schon länger an, aber jetzt muss ich zur Förderung schon mal mein Senf dazu geben.
Woher wisst ihr den, was die BAFA an Förderung für den GT ausspuckt.
Alle vor dem Bestellstop haben einen KIA EV6 (Basismodell) mit dem GT-Paket gekauft. Man darf davon ausgehen, dass das auch auf der Rechnung steht.
Auch ist der GT bis dato auch nicht eigenständig gelistet bei der BAFA
Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs…lob=publicationFile&v=204
Stand: Zeitpunkt des Posts
Es gibt AKTUELL keine Grund zur Annahme das wir KEINEN KIA EV6 (Basismodell MJ23) zzgl. GT-Paket geliefert bekommen sollten. Generell sollte gelten was auf der "verbindlichen Bestellung" steht.
Wie sollte die BAFA dazu kommen, es nicht als KIA EV6 Basismodell zu deklarieren, wenn es dort auch noch gar keinen KIA EV6 GT gibt.
Ich vermute, dass es hier zwei unterschiedliche "Chargen" gibt für die "Vorbesteller/Erstbesteller" des KIA EV6 zzgl. GT-Paket und dann für die "Neubesteller" des KIA EV6 GT. Alles andere wäre unlogisch, da sonst die Lieferung nicht zu Bestellung passt.
my 50 cents