Kurz was zum Thema Übernahme Bestellung/Kaufvertrag falls der Händler nicht mitspielt die Bestellung zu den gleichen Konditionen auf jemand neues umzuändern.
Das BAFA schriebt sehr deutlich auf der Webseite das der Name auf der Rechnung des Fahrzeuges egal ist. Auszug:
ZitatSofern sich die Erwerberin bzw. der Erwerber von der eingetragenen Halterin/dem eingetragenen Halter unterscheidet, so ist der Antrag immer von der als Halterin bzw. als Halter eingetragenen Person zu stellen.
Und dann auch noch ein zweites Mal etwas deutlicher im FAQ zu der Frage „Muss die Halterin oder der Halter das Fahrzeug auch erworben haben?“:
ZitatNein, antragsberechtigt ist diejenige Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen wird. Dabei ist es unerheblich, wer das Fahrzeug erwirbt oder als Leasingnehmerin bzw. als Leasingnehmer geführt wird.
Das eine Umschreibung der Bestellung somit nicht zwingend nötig wäre ist damit glaube ich zweifelsfrei klargestellt. Ob natürlich ursprünglicher Besteller und die Person, die die Bestellung übernimmt, darauf Lust haben und ob sich beide Parteien darauf einlassen ist natürlich ein ganz anderes Thema. Möglich wäre es zumindest und damit dann auch möglich Kia/dem Händler etwas den Riegel beim „wir verdienen mit dem gleichen Auto einfach noch mehr“ vorzuschieben.