Beiträge von ev_fahrer

    Kurz was zum Thema Übernahme Bestellung/Kaufvertrag falls der Händler nicht mitspielt die Bestellung zu den gleichen Konditionen auf jemand neues umzuändern.

    Das BAFA schriebt sehr deutlich auf der Webseite das der Name auf der Rechnung des Fahrzeuges egal ist. Auszug:

    Zitat

    Sofern sich die Erwerberin bzw. der Erwerber von der eingetragenen Halterin/dem eingetragenen Halter unterscheidet, so ist der Antrag immer von der als Halterin bzw. als Halter eingetragenen Person zu stellen.

    Und dann auch noch ein zweites Mal etwas deutlicher im FAQ zu der Frage „Muss die Halterin oder der Halter das Fahrzeug auch erworben haben?“:

    Zitat

    Nein, antragsberechtigt ist diejenige Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen wird. Dabei ist es unerheblich, wer das Fahrzeug erwirbt oder als Leasingnehmerin bzw. als Leasingnehmer geführt wird.


    Das eine Umschreibung der Bestellung somit nicht zwingend nötig wäre ist damit glaube ich zweifelsfrei klargestellt. Ob natürlich ursprünglicher Besteller und die Person, die die Bestellung übernimmt, darauf Lust haben und ob sich beide Parteien darauf einlassen ist natürlich ein ganz anderes Thema. Möglich wäre es zumindest und damit dann auch möglich Kia/dem Händler etwas den Riegel beim „wir verdienen mit dem gleichen Auto einfach noch mehr“ vorzuschieben.

    Werde aus meinem Kaufvertrag am Wochenende wohl versuchen auszusteigen da ich eine andere Option hätte die zeitnah lieferbar wäre (und langsam die Geduld verliere, hab aktuell kein Auto und brauche dringend eins). Letzte Info vor 14 Tagen: Auto weiterhin auf rot.


    Bestellt von mir am 03.11.21 (jap, korrekt gelesen, vor 442 Tagen):

    EV6 GT-line

    AWD

    Moonscape Matt

    Alle Pakete außer bright (wollte keine hellen Sitze weil ich Sorge hatte das Jeans evtl. abfärben)


    Listenpreis war glaub 64.900€ (sowas um den Dreh). 5% Händlerrabatt + Herstelleranteil BAFA (3.000€ + 19% MwSt.). Herstelleranteil BAFA ist fix im Vertrag, Preiserhöhungen gibt’s keine da im Vertrag der Passus dazu nicht vorhanden ist. Rabatt gesamt somit etwa 6.800€, Preis zu zahlen somit etwa 58.100€ (bitte nicht drauf festnageln, bin gerade unterwegs und habe den Vertrag nicht zur Hand)


    Preis wird von mir 1:1 weitergegeben.

    Der Händler weiß noch nichts von seinem Glück. Möchte zuerst hier fragen ob jemand Interesse hätte und würde das dann Samstag direkt mit dem Händler besprechen ob das geht.

    Deshalb finde ich es irendwie seltsam, dass der Eintrag im Bestellsystem "tatsächliche Werksbestellung" von praktisch niemandem beachtet bzw. erfragt wird.

    Bin Samstag bei meinem Freundlichen einen Niro EV Spirit für meine Mutter abholen (bestellt 4/22, Papiere sind 19/12/22 beim Händler gewesen, Auto vorgestern). Versuche dann dran zu denken und ihn danach zu fragen. War bisher eigentlich sehr gut informiert zum Setup und den Prozessen von Kia, vielleicht hat er ne Idee

    Habt Ihr das Moonscape-Matt aus Überzeugung bestellt, oder vorrangig weil in der GT-Line die Farbauswahl so weit eingeschränkt ist und keines der sonst verfügbaren Grau-Töne verfügbar ist?

    Ja, aus Überzeugung da mich die anderen Farben nicht so richtig abholen. In Moonscape wirkt er finde ich am besten. GT-Line war gesetzt daher habe ich mir die nicht zur Verfügung stehenden Farben garnicht erst richtig angeschaut.

    Die zweite Frage wäre dann ob der Informationen das es noch wartende Moonscape Besteller […] mit geringer Produktionskapazität bei dieser Farbe warnt bereit auf eine andere Farbe zu wechseln.

    Ne, nicht wirklich. Ich hätte das Auto gerne so wie bestellt. Kostet ja auch ein bisschen was, da erwarte ich das. Alternative wäre wohl nur ein anderes Fahrzeug in Wunschkonfiguration da ich sonst jedes Mal mich ärgern würde wenn ich das Auto sehe das es nicht so ist wie ich es eigentlich wollte (ja, das ist etwas sehr kleinlich aber ich weiß mittlerweile ganz gut wie ich ticke).


    Was mich in Zusammenhang mit dem ganzen warten mal so richtig nervt sind dann Personen die das Fahrzeug bekommen (sogar in meiner Ausstattung die laut Liste so bisher nicht nochmal ausgeliefert wurde) und es dann direkt postwendend einstellen zum Verkauf. Da gibt’s dann schon sehr schlechte Laune, zumal ich aktuell kein Auto habe und so langsam wieder Mobilität benötige

    Unsere 3 Wallboxen zB sind es bisher nicht... [..] müssen wie einen separaten Stromzähler setzen welcher steuerbar ist.

    Steuerbar heißt nicht das du dafür einen eigenen Stromzähler brauchst. Der eigene Stromzähler ist lediglich für dich relevant wenn du unterschiedliche Stromtarife abrechnen möchtest. Dem Netzbetreiber ist das recht egal wie die Zählersituation bei dir ist. Du kannst auch Wärmepumpe, Ladestationen, PV etc. hinter einem Zähler betreiben und es ist technisch trotzdem alles steuerbar durch den VNB. Wenn du bereits ein intelligentes Messsystem hast (Smart Meter + Gateway) kann dieses dafür genutzt werden in Verbindung mit einer sogenannten FNN Box. Die leitet dann die Steuerbefehle des Netzbetreibers an die entsprechenden Geräte weiter. Wenn die Geräte (=Ladestation) aber nicht dynamisch regeln können gibt es dafür auch eine Lösung - komplett an oder aus. Wenn ich den Wortlaut der BNetzAG zu dem Thema frei übersetze ist das dein "Pech", du könntest ja eine Ladestation haben die dynamisch regelbar ist.


    Kohlekraftwerk ist bei uns quasi "ums Eck" (Luftline ca. 10-15km) und Trassenkapazitäten sind wohl ausreichend.


    Die dollen Bayern welche sich permanent dem Stromtrassenbau widersetzen könnten da schon eher Probleme bekommen.

    Der Diskussionsvorschlag der BNetzAG bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Verteilernetze. Heißt, das 400 Volt Ortsnetz das zu dir ins Haus geht. Engpässe in höheren Netzebenen dürfen ausdrücklich nicht zu einer Drosselung der Anschlussnehmer führen. Auch wenn du direkt neben einem Kraftwerk wohnst heißt das nicht direkt das die Leitung bei dir in der Straße und der Trafo der diese Leitung versorgt ausreichend freie Kapazität zur Verfügung haben.


    Gleiches gilt ja für die Wallbox, für die man m.W.n. einen "Wärmepumpentarif" des Stromlieferanten gar nicht nutzen darf (oder hat sich da was geändert?)

    Die meisten Tarife sind für steuerbare Lasten nach §14a Energiewirtschaftsgesetz. Das kann eben eine Wärmepumpe sein aber auch z.B. eine Ladestation. Hauptsache sie ist steuerbar.

    Melde mich auch mal wieder. Heute mit dem Freundlichen gesprochen, ich mach‘s kurz: die Laune ist mies, immer noch keine Neuigkeiten. Als wir vor nem Monat etwa das letzte Mal gesprochen hatten war sein GT-Vorführer unterwegs in Moonscape den er mir als Tausch angeboten hat da ich bei ihm aktuell der Kunde bin der am längsten wartet (einzige Bestellung noch offen aus 2021), der ist wieder verschwunden im System und auf rot. Dafür sind heute zwei GTs geliefert worden, beides Kundenbestellungen.

    Zum Thema Lieferzeit EV6 konnte er mir noch sagen dass anscheinend die nächste Charge im Februar kommen soll. Mehrere Fahrzeuge aus dem Zeitraum Mai bis Juli sind da unterwegs mit VIN aber alles „kleine Ausstattungen“. Desto mehr Ausstattung die Fahrzeuge haben desto länger dauert es aber auch hier gibt es angeblich Ausreißer mit teilweise sehr kurzer Lieferzeit. Aber die die wie ich länger warten wissen ja, das ist keine neue Erkenntnis…


    Erfreuliche Nachrichten gibt‘s allerdings für alle die dieses Jahr noch ihr Auto bekommen sollen (bekommen in KW 52 noch einen Niro EV als Spirit geliefert): bisher gingen die Fahrzeugpapiere zur Hyundai/Kia Bank, die hat dann dem Händler die Rechnung geschickt und nachdem die bezahlt wurde gingen die Papiere zum Händler. Jetzt schickt Kia die Papiere die vorliegen direkt zu den Händlern um Zeit einzusparen unabhängig vom Auslieferungsstatus. Zu unserem Niro meinte er der kann auch gut erst Mitte/Ende Januar auftauchen wegen dem Engpass bei den LKWs, die Papiere sollten aber pünktlich da sein. Da der gute Mann auch in der Vergangenheit sehr gut informiert war kaufe ich ihm die Geschichte jetzt mal ab (wusste z.B. auch beim Niro EV ne Woche früher wann das Bestellsystem aufgeht und hatte vorläufige Preislisten). Zum Thema Bafa-Garantie hat er bisher nix gehört, glaubt aber auch nicht das da noch was kommt (er hat so langsam den Glauben an Kia verloren :D).


    Naja, vielleicht kann sich ja der eine oder andere noch freuen das er sein Fahrzeug dieses Jahr zugelassen bekommt. Ich gebe nächste Woche meinen aktuellen Leasing ab (immerhin hier ein bisschen Freude, ist ein Golf 8 GTE der mich die letzten 2 Jahre wahnsinnig gemacht hat, hätte nie gedacht das sich ein Konzern wie VW traut so ein unfertiges Produkt auf den Markt zu schmeißen). Heißt dann wohl erstmal wieder: Hallo DB (der Comfort Status möchte ja auch erhalten bleiben)

    Heißt für uns innerhalb der Familie neben dem Verkauf der THG- Quoten für unsere Autos Zusatzeinnahmen

    Da du jetzt kein Betreiber mehr einer nicht-öffentlichen Ladestation bist kannst du nicht mehr die pauschale THG-Quote beantragen. Diese ist nämlich an die Bedingung geknüpft, dass man eben Betreiber einer Ladestation ist, die nicht-öffentlich ist. Das ist ja der Sinn und Zweck der gesamten Quote, damit pauschal die kWh angerechnet werden die eben an nicht-öffentlichen (somit meist privaten) Ladestationen geladen wurden ohne die genauen Strommengen nachzuweisen. Siehe insb. § 7 Absatz 1 des 38. Bundes-Immisionsschutzgesetzes, der ist in deinem Falle jetzt nicht mehr erfüllt.

    Es prüft aktuell zwar niemand beim zertifizieren der Quote ob man wirklich Betreiber einer privaten, nicht-öffentlichen Ladestation ist (wie sollte das auch gehen), das heißt aber nicht das es erlaubt ist.

    Du lässt dir jetzt die Treibhausgasminderungsquote für jede geladene kWh doppelt anrechnen, das ist absolut nicht im Sinne des Erfinders und soll wenn man den Stimmen aus BNetzA und BMUV lauscht noch diesen Winter novelliert/verdeutlicht werden. Entweder Quote ziehen oder die geladenen kWh zertifizieren lassen, beides mit der gleichen Ladestation ist nicht ok

    Korrekt, ist ja aber eigentlich kein Problem, da die Schieflast beim Solar Laden ja aus dem eigenen Netz kommt oder?

    Du erzeugst trotzdem netzseitig die Schieflast. Dein Wechselrichter speist mit 3 Phasen ein, auf allen 3 mit (etwa) gleich viel Leistung. Zum Beispiel mit 3 kW je Phase. Belastest du jetzt die eine Phase mit 7,2 kW (L1) hast du auf dieser Phase 4,2 kW Netzbezug (7,2 kW Verbrauch - 3 kW Produktion = 4,2 kW Import), auf den beiden anderen Phasen je 3 kW Export. In Summe kommst du noch auf Export (3+3-4,2=1,8 kW Export), die Phase L1 weist jedoch eine Schieflast > den erlaubten 20A (4,6 kW) im Vergleich zu den beiden anderen auf.

    In Kurzfassung könnte man sagen das der Betrieb von Lasten > 4,6 kW nicht erlaubt ist, auch nicht in Kombination mit PV.

    Wie könnte man es evtl. hinbekommen? Z.B. mit einem einphasigen Wechselrichter auf der gleichen Phase und dynamischer Laderegelung oder die Last auf mehrere Phasen verteilen (gibt hierzu spezielle Umrichter).


    Wird das Netz zusammenbrechen wenn du mit 32A einphasig lädst? Wohl eher nicht. Möchte nur aufzeigen das es in Deutschland eigentlich (aus guten Gründen) nicht erlaubt ist außer nach Genehmigung durch den Netzbetreiber

    Das hieße ja das der EV6 auf der ersten Phase ein Ladegerät mit 32A hat, auf den zwei weiteren Phasen übliche 16A Lader. Das wäre durchaus interessant und nicht „branchenüblich“. Kann das noch jemand beobachten?

    Als erste Idee hätte ich das in anderen Ländern der EV6 nur mit dem einphasigen Lader ausgeliefert wird mit Option auf dreiphasig, die aber in EU Standard ist (Lader auf Phase 2 und 3 werden dann einfach ergänzt).


    Noch was, 32A einphasig sind in Deutschland eigentlich nicht erlaubt, die maximal erlaubte Schieflast beträgt 20A und somit 4,6 kW (Ausnahmen natürlich möglich).