Ist leider so. Hab meinen Lacker schon vor Jahren drauf angesprochen, er meinte damals das was mit den wasserbasierten Lacken zu tun hat. Wäre früher bei lösemittelbasiert so nicht gewesen. Ich bin selbst kein Lacker, sondern in der Fahrzeugpflege unterwegs...hatte noch kein neueres Fahrzeug ohne Orangenhaut. Manche mehr, manche weniger. Schön finde ich das auch nicht.
Wenn Du schon etwas 1:1 aus dem Netz kopierst, dann solltest Du auch die Quelle dazu nennen. Urheberrecht und so. Den Rest lasse ich unkommentiert, nur soviel:
Das Ganze hat auch etwas mit Wahrnehmung zu tun. Der TE wird wahrscheinlich ein sehr gutes Auge dafür haben. Ziemlich mutig von Dir das direkt als Mangel einzustufen. Soviel zu "unsachgemäß".
Da hast du natürlich recht, die Quelle war ist :
Diese Zeitschriften liegen hier sogar aus bei meiner Familie, denn ich bin groß geworden in der Lackiererei und wenn dein Lacker sagt das es mit Wasserbasierenden Lacken zu tun hat na dann, er muss es ja wissen.
Übrigens, das Oberlandesgericht Koblenz hat dazu mal ein Urteil gesprochen
Der Käufer könne allenfalls Nachbesserung verlangen. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger bei seinem Neuwagen eine unsauber lackierte Heckblende bemängelt, die Hügel und Vertiefungen wie auf einer Orangenschale aufwies. Das Gericht hielt dies jedoch laut „kfz-betrieb“ für unverhältnismäßig den Kauf rückabzuwickeln. Es handele sich lediglich um einen unerheblichen Mangel (Az.: 5 U 684/07).
Ach und nein, nicht das einzige Urteil, nur das was ich so AD hock gefunden habe.
Ja klar hat es mit Wahrnehmung zu tun, wie ich es aber auch schon geschrieben hatte, nur die wenigsten haben von uns einen Lichttunnel, aber wenn es so krass auffällt sollte man es beanstanden.
Aber das man sich eine schlechte Lackierung gefallen lassen muss ist NICHT so
Und nun bin ich hier raus bevor man sich im Kreis dreht