Gute und berechtigte Fragen. Habe ich mir auch schon gedacht. Grundsätzlich kann ja viel passieren.
Ich habe da nicht weiter nachgehakt, weil ich auch nicht betroffen bin.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass man mit dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle darf, den Brief aber zunächst dann wieder an den Händler zurückgeben muss.
Oder eben das treuhändische Verfahren wie beim Leasing (Autohaus schickt an Zulassungsstelle, diese nach Zulassung wieder an den Händler bzw. Leasinggeber zurück).
Bezahlung vermutlich erst bei/bis zur späteren Übergabe.
Dennoch: Auto ist dann angemeldet und versichert, aber ggf. noch in fremden Händen. Den Ärger und die Bürokratie mit Versicherung & Co. würde ich nicht wollen, wenn da bis zur Übergabe was passiert.
Bei meinem Händler greift die Regelung in der Form, dass er seit dem Wochenende 12 EV6 angeliefert bekommen hat, diese aber bis 30.12. gar nicht mehr alle aufbereiten und übergeben kann.
Immerhin sind die Fahrzeuge schon vor Ort und das Risiko überschaubar.