Beiträge von sansibar

    In 20 Tagen von produziert nach Bremerhaven? Ich hatte meinen (Prod. 16.03.) diese Woche in Bremerhaven erwartet, da der Händler von einer Anlieferung Mitte Mai gesprochen hat. VIN aber leider immer noch in GSW...

    Der Kollege meint in seiner Signatur wahrscheinlich "Ankunft Bremerhaven am 22.04.23"

    Übrigens genauso, wie du in deiner Signatur vermutlich "Vorläufer 11/12 2021" meinst ;)

    Ist mir mittlerweile auch egal. Ich will hier anderen nur helfen. Scheinbar nicht gewollt. In meiner Mail steht es offiziell vom Händler. Wieso sollte er lügen. 😅😅

    Sorry, habe da wohl unabsichtlich einen Unterton reingebracht. :rolleyes:

    Lass uns das Thema hier beenden: Darüber haben wir definitiv genug geschrieben.


    Fakt ist:

    Man steht einfach immer blöd da, wenn der Händler eine Preiserhöhung einfordert, egal ob man vor oder nach Jahresmitte 2022 bestellt hat.

    Oder hab ich falsch gelesen und dein Händler 👨‍💼 hat den Preis gar nicht erhöht?? Du schreibst fiktiv?

    Japp, nicht real! Als ob mein Auto tatsächlich schon kommen würde... :D

    Mich hat es einfach interessiert, ob es diese Preisgarantie gibt oder nicht.


    Aber: Tatsächlich gab es Leute hier, die etwas derartiges berichtet haben, waren aber glaub nur zwei oder drei :/

    Eigentlich will ich das Thema gar nicht mehr hochholen, dennoch möchte ich euch die folgende Info nicht vorenthalten.


    Mehrfach war hier schon zu lesen, dass es für die Kia's, welche bis 06/2022 bestellt wurden, eine Preisgarantie von Kia Deutschland gibt. Falls der Händler den Preis für einen Wagen erhöht, welcher vor 06/2022 bestellt wurde (wie es bei einigen, wenn auch wenigen, der Fall war), dann solle man sich einfach an Kia Deutschland wenden, die regeln das dann... Hier gab es etwas "Uneinigkeit" das letzte Mal, also dachte ich, ich schreibe einfach mal Kia Deutschland an.


    Ich habe die originale Mail, welche ich an Kia Deutschland abgeschickt habe, leider nicht mehr. Abgeschickt habe ich sie vor ca. drei Wochen, meine fiktiven Angaben waren in etwa:

    - EV6 bestellt 04/2022

    - Auslieferung steht jetzt kurz bevor

    - Händler kündigt Preiserhöhung an / sprich: Einen höheren Preis als in 04/2022

    - Habe online von einer Preisgarantie bis 06/2022 gelesen und wende mich nun an Sie

    - (Ich habe weder eine Bestellnummer, noch Händlername o.ä. genannt!)


    Die Antwort ist - nennen wir es mal - "ernüchternd":

    2023-05-05_17h18_44.gif


    Ergo: Vielleicht gibt es diese Preisgarantie, aber dann ist die Frage, wie man sich auf diese berufen kann. So einfach, dass man sich einfach an Kia Deutschland wendet, scheint es jedenfalls nicht zu sein (wie gesagt: FALLS es diese gibt).


    Bitte nicht wieder das Streiten über das Thema anfangen: Einfach die Info mal so hinnehmen und unten auf den Daumen nach oben klicken... Danke! ;)


    P.S.: Für die meisten Besteller vor 06/22 hier hat diese Info eh keinerlei Auswirkungen: Die meisten sollten in ihren Verträgen aus dieser Zeit "Regelungstexte entfallen" beim Preis stehen haben. Dann kann der Händler den Preis nicht erhöhen! Das kann er nur, wenn auch eine entsprechende Preiserhöhungsklausel im Vertrag enthalten ist.

    DWahrscheinlich genau darum, dass keine unzugelassenen Neuwagen in Verkehr kommen, welche nicht über Kia und deren Händlernetz verkauft wurden.

    Das spielt vermutlich eher eine untergeordnete Rolle glaube ich.

    Prinzipiell geht es vermutlich darum, zu verhindern, dass Händler Fahrzeuge auf FAKE-Kunden bestellen, um sie dann als Vorführer zu nutzen oder teurer an echte Kunden weiter zu verkaufen. Dass Kia Deutschland den Namen in der Bestellung mit dem Namen des (ersten) Fahrzeughalters abgleicht, kam ja hier schon ein paar Mal zu Sprache (zumindest laut Gerüchteküche).

    Das kommt theoretisch allen Bestellern zugute: So will KIA sicherstellen, dass nur Fahrzeuge für echte Kunden produziert werden und diese nicht noch länger warten müssen, weil jeder Händler noch 300 Autos auf Halde bestellt hat und die erstmal abgearbeitet werden müssen.


    Die Kehrseite scheint zu sein, dass die Händler zumindest mal nicht begeistert sind, wenn der Wagen nicht auf den Besteller zugelassen werden soll... Kann ich nachvollziehen, nichtsdestotrotz wäre mir keine Vertragsbedinung bekannt, die eine solche Anmeldung auf den Besteller fordert. Wie nun schon mehrfahc erwähnt: Bei Bezahlung geht der Gegenstand in das Eigentum des Bezahlers über und der kann dann damit machen, was er will. Ob der Händler dann von KIA Deutschland anschließend eins auf den Deckel bekommt oder er KIA Deutschland gegenüber darlegen muss, dass der Besteller das Auto initial abgenommen hat (bspw. über den Zahlungsbeleg), ist nicht das Bier des Kunden ;)

    Nur um das nochmal hervorzuheben: Es ist keine Lieferfrist schriftlich(!) vereinbart worden: D.h. die Lieferfrist beträgt 0 Tage, also ist gleich dem Bestelldatum.


    Keine Ahnung, wie der Händler drauf kommt, dass die vier Monate erst mit dem Tag des "in Verzug setzens" starten sollten. Das steht doch so auch nicht in den Vertragsbedingungen geschrieben...

    Im Vertrag ist keine Lieferfrist angegeben, das Feld im Leasingantrag ist leer. Das hat mir der Händler heute auch schriftlich bestätigt.


    Von daher habe ich jetzt "einfach so" gemahnt, damit ich eben in 6-8 Wochen rauskomme (nach Verzugsetzung). Tja, und jetzt hat er mir eben 4 Monate "Verlängerung" gegeben, vermeintlich.

    Wenn gar keine Lieferfrist genannt ist, dann bist du fein raus: Keinen (unverbindlichen) Liefertermin zu nennen bedeutet quasi, dass der Händler SOFORT liefern muss. Bzw. andersrum ausgedrückt: Du hättest ihn theoretisch schon nach den ersten sechs Wochen nach Bestellung in Verzug setzen (und ihm ab dann noch zwei Wochen Zeit zu liefern geben) können.


    Das heißt auch: Selbst wenn der Händler die höhere Gewalt rechtssicher begründen kann (was nicht der Fall sein wird, wie oben schon beschrieben wurde), dann galten die ab deinem Bestelltermin. Also Bestellung im Mai 2022 + 4 Monate höhere Gewalt + 6 Wochen Kulanz: Selbst da sind wir heute schon lange drüber ;)


    Ich würde dem Händler antworten, dass du ihn aufgrund seines Schreibens nun nur noch 14 Tage gibst, das Auto zu liefern und du dann bei Nichterfüllung zurücktreten wirst. Sag ihm, wenn er das so nicht akzeptiert, gehst du zu deinem Anwalt und reichst die Anwaltskosten entsprechend an deinen Händler weiter.



    Zur Sicherheit: Ich bin kein Anwalt und habe keine Rechtsausbildung o.ä., aber mein Rechtsverständnis wäre so, dass der Händler hier auf gut Glück mit sehr fragwürdigen Methoden versucht, dich an deinen Vertrag zu binden.