Das sehe ich auch so. Hab ich die letzten 30 Jahre schon immer so gemacht.
Seit ein paar Jahren reicht die maximale Radlast aber nicht mehr aus. Es muss ein sogenannter „Curb Impact Test“ gemacht werden. Da geht es um das Bruchverhalten der Felge beim Überfahren eines Hindernisses. Und das ist sehr stark abhängig von der „Reifenhöhe“. Ein „hoher“ (dicker) Reifen federt da natürlich mehr weg. Nehme ich nun eine Felge die für mein Fahrzeug nicht zugelassen ist, schaue ich im Gutachten der Felge nach ob ich dort ein Fahrzeug mit einem mindestens gleich hohen zulässigem Gesamtgewicht drin steht welchen die gleiche Bereifung fährt oder besser noch einen „dünneren“ Reifen. Suche dann alle relevanten Daten des passenden Fahrzeugs zusammen und lege das beim TÜV vor. Dann gibt es auch keine Probleme. Freigängigkeit und ausreichende Radabdeckung vorausgesetzt.
Und auch bei der Radabdeckung gibt es zwei unterschiedliche Richtlinien die der TÜV Prüfer anwenden kann. EG oder StVZO. Wobei die Regelung nach StVZO meistens etwas mehr „Spielraum“ liefert. Da heißt es dass die Reifen-Lauffläche oberhalb einer gedachten waagerechten Linie 150mm oberhalb der Radmitte abgedeckt sein muss. Zu beachten ist hier dass die Reifen-Lauffläche gemeint ist und nicht die Felge. Die darf ruhig überstehen. Mit Reifen-Lauffläche ist auch nicht das Profil gemeint sondern die Reifen Aufstandsfläche. Der Teil des Profils das beim normalen abrollen nicht den Boden berührt darf auch „überstehen“. Bei einigen Reifen geht das Profil noch etwas „um die Ecke“ bis in die Flanke. Das zählt nicht mit.
Bei der Vorgabe nach EG wird der abzudeckende Bereich nicht durch eine waagerechte Linie definiert sondern durch einen Winkel zur gedachten senkrechten Linie durch den Radmittelpunkt. Hier ist der Bereich 30° nach hinten und 50° nach vorne. In der Regel ist dieser Bereich geringer als bei der Vorgabe nach StVZO, aber es geht jetzt nicht mehr nur um die Reifen-Lauffläche sondern um das komplette Rad.
Je nach Einzelfall muss man sich dann entscheiden. Ein schmaler Reifen auf einer breiten Felge geht eher nach StVZO. Umso höher das Fahrzeug liegt desto eher kommt die Regelung nach EG zu tragen.
Wem das Thema mehr interessiert, einfach mal nach „Radabdeckung EG vs. StVZO“ googeln