Kia hat beim GT nur mindestens 21" freigegeben für den GT kleiner ist nicht zulässig
Warum sollte das nicht zulässig sein? Ich fahre Felgen der Größe 8,5x20 mit Winterreifen 255/45x20.
Kia hat beim GT nur mindestens 21" freigegeben für den GT kleiner ist nicht zulässig
Warum sollte das nicht zulässig sein? Ich fahre Felgen der Größe 8,5x20 mit Winterreifen 255/45x20.
Kia hat beim GT nur mindestens 21" freigegeben für den GT kleiner ist nicht zulässig
Bei den Michelin die Serie drauf sind ist auch bei einem halben Zoll mehr Felgenbreite nicht mit Streich, ich habe ja einen Reifen mitgehabt bei Felge probieren.
Ich habe immer schon das maximale in die Radhäuser meiner Autos gesteckt was drunter passt. Aber das würde nur mit Bearbeitung der Radhäuser passen.
Wird bei mir wohl auf eine dreiteiligen Felge hinauslaufen
Habt ihr den Reifen denn auch montiert? Verstehe nicht warum ET37 nich passen soll, bei mir aber sogar ET30 funktioniert. Wie gesagt, die Felge interessiert nicht. die darf auch 50mm überstehen. Man vertut sich gerne wenn man nur die Felge ohne Reifen probiert.
Alles anzeigenHallo Leute,
ich habe eine sehr Ernüchterde Felgenanprobe Bei MB Design mit einer KV1S in 9x21 ET 37 hinter mir.
Die Felge wäre auf der Hinterachse jederzeit fahrbar aber an der Vorderachse geht nichts.
Die Spur vom GT ist gegenüber den "kleinen" Modellen so viel breiter das die Felge gut 1,5cm über der Kotflügelkante heraussteht.
Auch beim Einfedern wird es nicht besser.
Es bleiben also nur Felgen im Seriennahen Maßen also 8,5x21 ET 43, da ist aber auf dem Markt nichts was optisch die Serie übertreffen würde sondern nur eher die hässliche Winterfelge.Da ich aber die Serienfelge zur Winterfelge degradiert habe suche ich jetzt eine Aftermarket Felge die nicht wie eine Radkappe aussieht.
Es würde wohl auch eine 9x21 gehen wenn die ET Richtung 50 geht.Vielleicht schlägt sich ja der ein oder andere GT Fahrer bereits mit dem gleichen Problem rum, denn der Sommer kommt bestimmt.
Die Felge darf ja auch ruhig überstehen. Entscheidend ist die „Reifenaufstandsfläche“. Also nur der Bereich des Profils der beim geradeausfahren den Boden berührt. Das sollte bei ET37 noch ohne Probleme funktionieren. Ich fahre ET45 mit 15mm Spurplatten an der Vorderachse, also ET30 und hinten mit 20mm Spurplatten, also ET25. Da liegt meiner Meinung nach auch ungefähr die Grenze. Ist natürlich auch abhängig vom jeweils verwendeten Reifen. Die Breite der Felge hat auf das Ganze so gut wie keinen Einfluss da der Reifen nur etwas mehr „Stretch“ bekommt. Die Lauffläche kommt dadurch ja nicht weiter nach außen.
Die Frage ist, ob es nicht einfacher ist die Kupplung einfach drunterzulassen . Vorher mit dem Leasinggeber absprechen. In der Regel haben die da nichts dagegen, ist ja Wertsteigernd.
Der Aufwand das Ding wieder rauszurupfen wäre mir zu hoch. Der sparfaktor ist auch nicht hoch. 🤷♂️
Das ist sicherlich richtig.
Der Aufwand hält sich aber auch in Grenzen. Für die AHK musst du 6 relativ gut erreichbare Schrauben rausdrehen. Dafür muss nicht einmal der hintere Stoßfänger abgebaut werden. Nur die untere kleine Verkleidung. Arbeitsaufwand wenn das Fahrzeug auf der Bühne steht --> ca. 5 Minuten. Geht notfalls aber auch ohne Bühne. Ich spreche hier aus Erfahrung, da ich gerade unterschiedliche Modelle teste.
Für den E-Satz muss die hintere linke Innenverkleidung demontiert werden. Das dauert etwas länger. Aber in gut 20 Minuten sollte das auch erledigt sein. Zurück bleibt dann nur ein kleines Loch in der dicken Kabeldurchführung hinten links.
Ich habe noch eine untere Abdeckung liegen. Wenn jemand Interesse hat, würde ich mich davon trennen..
Und ja, Die AHK lässt sich dann rückstandsfrei wieder demontieren. Kommt aber darauf an wie der E-Satz verdrahtet wurde. Wenn dort der Stecker abgekniffen wurde ist das natürlich nicht mehr so einfach möglich.
Rein rechtlich bist du verpflichtet eine Abnehmbare AHK NUR zu zwecken des Anhängerbetriebes zu installieren und wenn du ohne unterwegs bist musst du diese abmachen.
Sollte dir sonst einer hinten rein fahren wenn du eine abnehmbare AHK am Auto hast bekommst du automatisch eine Mitschuld und darfst des gegners Schaden zu 30-50% bezahlen
Dieses Gerücht geistert leider schon lange umher. Meiner Recherche nach ist das aber nicht richtig. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung die AHK bei Nichtbenutzung abzunehmen. Es sei denn die AHK verdeckt dann teilweise das hintere Kennzeichen.
Wo hast du denn diese Information her? Wenn es da etwas offizielles gibt, verlinke das doch hier bitte.
Mein Beileid…
Hoffentlich sind alle Ersatzteile lieferbar!
Mein Auto steht seit Ende letzten Jahres in der Werkstatt (Rückwärts gegen einen Beton Blumenkübel). Ein paar Teile sind immer noch nicht da. Für eines gibt es noch nicht einmal einen voraussichtlichen Liefertermin. Ein Teil soll erst in KW 20/21 kommen (geplant, nicht verbindlich).
Wir versuchen jetzt das alles irgendwie zusammen zu schustern, damit ich zumindest wieder fahren kann…
Bei meiner Werkstatt steht ein Fahrzeug (knapp 2 Jahre alt) seit August 2022 – Ersatzteil aktuell nicht lieferbar…
Drück dir die Daumen…
Wie macht ihr das mit dem vorher anmelden? Nehmt ihr da ein neues Kennzeichen? Ich meine jetzt nicht die eigentlichen Schilder.
Ich habe ja den Fahrzeugbrief hier schon liegen. Möchte aber mein Kennzeichen wie immer mitnehmen (TA585 – TA sind unsere Initialen, 585 ist unsere Telefonnummer ). Meine Frau hat AT585…
Entweder ich melde meinen Polestar ab damit ich das Kennzeichen übernehmen kann, oder ich lasse den GT mit einem anderen Kennzeichen zu. Dann, wenn das Fahrzeug da ist, den Polestar abmelden und dem GT das alte Kennzeichen verpassen. Aber dann gibt es einen weiteren Eintrag im Fahrzeugbrief…
Gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
Im Sommer wäre das alles kein Problem. Da kann ich dann auch ein paar Wochen auf ein Auto verzichten. Im Winter fahre ich dann doch meistens mit dem Auto zur Arbeit.