Alles anzeigenMit Zustimmung des Händlers ja.
Ohne Zustimmung ist die Sache aber auch sehr einfach:
- Besteller und Käufer warten, bis das Auto da ist.
- Besteller bekommt vom Händler den Brief und die Rechnung. Und gibt den Brief an an den Käufer weiter.
- Der Käufer lässt das Auto auf seinen Namen zu.
- Besteller und Käufer gehen zum Händler, bezahlen und holen das Auto ab.
- Der Besteller und der Käufer machen einen formlosen Kaufvertrag untereinander, damit der Käufer den Eigentumsnachweis hat.
Der Brief ist kein Eigentumsnachweis. Und der Händler kann nicht die Herausgabe des Autos an den Besteller verweigern. Es ist vollkommen unerheblich, auf wen das Auto zugelassen ist.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Das hilft mir erheblich weiter, da ich leider nicht stornieren kann. Der Händler stellt sich total stur, obwohl mir zugesagt wurde, dass ich jederzeit stornieren könne, falls sich etwas an meiner Lebenssituation ändert ( Ist jetzt der Fall). War leider nur eine mündliche Zusage, Pech gehabt!
Danke nochmal