Dann aber dran denken, dass die BaFa-Förderung an der Zulassungsbescheinigung Teil 2 hängt und dort das Kennzeichen drin steht...zudem beachten, dass spätestens ab Dezember die neue Haltefrist von 12 Monaten gilt...evtl. also dann erst danach die Kennzeichenaktion durchführen....
Gut, ich kann mich da jetzt auch Irren, aber meines Wissens nach ist das "E" als Anhängsel relativ irrelevant und quasi nur ein Anhängsel. Da das eigentliche Kennzeichen ja egal ob mit oder ohne "E" eindeutig ist.
Zudem bekommt man ja z.B. bei nem Kennzeichenverlust auch ein neues zugeteilt. Das Fahrzeug, die FIN und vor allem der Halter bleiben ja die gleichen. Oder bei nem Umzug in ne andere Stadt...da kann man sich ja auch ein andere Kennzeichen zuteilen lassen.
Ich denke nicht, dass dies die Haltefrist tangiert...