Beiträge von T0M
-
-
-
Ziehst du das Omi dann von der Rente ab?
Spass beiseite, aber gibt es für solche Sachen nicht eine Art Haftpflichtversicherung, die das übernehmen könnte? In der Schweiz ist so etwas nämlich Pflicht, muss jeder haben (für die Deckung von Schäden an fremdem Eigentum).
Willst du deiner Oma sagen das sie einen kleinen Kratze ins Auto gemacht hat und gefälligst ihre Versicherung anrufen soll? Bei uns wird die Kröte geschluckt und selbst bezahlt . Aber nur bei Omi.
-
Diese Oberfläche gibt es in Deutschland nur mit der Basisversion
Bist du die da sicher? In den Reviews war die Basis auch mit Klavierlack. Habe aber live noch keinen gesehen.
-
Anders als bei Hunden, bei denen eine Haftpflicht vorgeschrieben ist, haftet bei freilaufenden Katzen nicht der Halter oder seine Versicherung. Habe selbst 3 Katzen und das mit einem Nachbarn schon durch, der meinte ich solle die Tierarztrechnung zahlen, weil seine Schäferhunde öfter blutige Nasen hatten.
Selbstverständlich haftet der Halter für seine freilaufende Katze. Im Netz auch leicht zu finden. Aber den Halter muss man auch erst mal finden.
-
Das Piepen beim Rückwärtsfahren ist kein vorgeschriebenes Sicherheitsmerkmal, Ende aus, Micky Maus
Doch ist es!
Folgende Vorgaben muss ein Fahrzeug erfüllen, welches mit einem AVAS ausgerüstet ist:
► Im Geschwindigkeitsbereich von 0 bis 20 km/h ist ein Warngeräusch mit festgelegtem
Mindestpegel und zumindest zwei tonalen Anteilen abzustrahlen.
► Auch bei Rückwärtsfahrt ist ein Warngeräusch abzustrahlen.
► In ein Fahrzeug muss kein akustisches Fahrzeug-Warnsystem verbaut sein, wenn die
geforderten Gesamtpegel gemäß der Messvorschrift mit einer Sicherheitsspanne von +3 dB
bereits erreicht werden.
► Eine Pausenfunktion ist gemäß der UNECE R 138.01 vom 13. Januar 2017 nicht zulässig.
► Mindestens ein vom Fahrzeug abgegebener Ton muss eine Geschwindigkeitsänderung durch
eine proportionale Frequenzverschiebung anzeigen.
► Das AVAS System darf im Stand ein Geräusch abgeben.
► Der Hersteller kann mehrere, durch den Fahrer bzw. die Fahrerin frei wählbare Klänge
implementieren. Jeder unterliegt jeweils den vorgegebenen Vorschriften.
► Ein Gesamtpegel von 75 dB(A) gemäß der Messvorschrift darf nicht überschritten werden.Nachlesen kann man das hier. : https://www.umweltbundesamt.de…hicle_alerting_system.pdf
die Reglung Gesetzestext hier. : https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:42017X0071&from=PL
-
-
könnt ihr die Kiste nicht hinter die Konsole klemmen?
-
Der Innenspiegel lässt sich nicht weit genug nach oben verstellen, ich sehe nur die hinteren Kopfstuetzen.
das sollte doch sicher ein Reklamationsgrund sein oder? Ist ja schließlich ein Sicherheitsrelevanter Aspekt.
Den hier viel beschriebenen Motorsound konnte ich nicht finden. Denke mal den gibt es erst ab GT-line.
Soll wohl zum Soundpaket gehören. Warum auch immer.
-
Der Innenspiegel lässt sich nicht weit genug nach oben verstellen, ich sehe nur die hinteren Kopfstuetzen.
das sollte doch sicher ein Reklamationsgrund sein oder? Ist ja schließlich ein Sicherheitsrelevanter Aspekt.
Den hier viel beschriebenen Motorsound konnte ich nicht finden. Denke mal den gibt es erst ab GT-line.
Soll wohl zum Soundpaket gehören. Warum auch immer.