Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren
Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende
Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten
Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender
Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.
Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb
1. Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
2. Die Federn müssen beim völligen Ausfedern des Fahrzeugs in axialer Richtung spielfrei sein.
3. Der Einbau der Federn, die nachfolgende Vermessung sowie eine ggf. vorgeschriebene
Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen hat nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers sowie
den Angaben von H&R zu erfolgen.
4. Eine Achsvermessung ist unverzüglich durchzuführen.
Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter
1. Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht geprüft.
2. Die verminderte Bodenfreiheit ist zu beachten.
IV.4 Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme
1. Die Anbauhöhen der serienmäßigen Beleuchtungseinrichtung bleiben vorschriftsmäßig.
2. Eine ausreichende Bodenfreiheit ist bei sonst serienmäßigem Fahrzeug gegeben.