Beiträge von Andimp3
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Ist die Rechnung des Händlers korrekt mit der Bestellung?
./. Rabatte
./. 3.570 € Umweltbonus des Herstellers
Der Umweltbonus muss nicht separat ausgewiesen sein. Es reicht wenn der Listenpreis mit ausgewiesen sind... wenn die Differenz zum Kaufpreis mindestens dem Listenpreis anzüglich Umweltbonus entspricht reicht das vollkommen.
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Hat denn jemand von Euch Erfahrung in Deutschland zum Thema Farbänderung?
Kuckst Du hier:
Zitat§13 Absatz Fahrzeug Zulassungsverordnung
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen: 1.Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
2.Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
3.Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
4.Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
5.Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
6.Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
7.Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8.Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9.Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsbeschränkungen auswirken,
10.Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
11.Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen.
Und ja, die Farbe gehört zu den Fahrzeugdaten, denn diese steht unter Punkt R in def Zulassungsbescheinigung.
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Das NAVI läuft wohl permanent "im Hintergrund" mit (wurde bemerkt weil eine Warnung zur falschen Fahrtrichtung kam, obwohl es wg. Verkehrsumleitung korrekt war)!
Was findest Du daran schlecht ? Das ist ein Sicherheitsfeature - macht zB mein CLA auch.
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Ich habe ein eigenes Monitoring für die Aral um die Ecke geschrieben mit 2 Jahren Historie
Du hast aber scheinbar auch oft langeweile
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Das die erneut den Tarif anheben müssen sehe ich bei den gestiegenen Energiepreisen auch ein
Hmmmm EnBW ist selbst stark vertreten in der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Ob die darüber hinaus Strom zukaufen müssen um ihre Stromkunden (Hausstrom, Gewerbestrom, Industriestrom, Ladesäulen) bedienen weiss ich nicht.
Aber als erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien sind diese nicht leidtragende von hohen Strompreisen sondern Profiteur der merit order.
Das die also erhöhen mussten erscheint mir zumindest fraglich. -
Bei den Teslas hast du deutlich mehr Vampire Drain.
Vor allem wenn man den Sentry-Mode (oder wie sich das nennt) aktiviert hat.
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Meiner Meinung nach hat die Karosserieform des EV6 so gar nichts von einer Limousine.
Das sehe ich auch so - und von nem Shooting Brake auch nicht.
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Ursache für die Phantommeldungen. Der war wohl etwas zu dick
In der Kompaktklasse von Mercedes gibts das Problem auch mit zu dicken Kennzeichenhaltern.
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Die Reparatur wurde hochprofessionell durchgeführt und kostet über einen 6 stelligen Betrag.
Nicht übertreiben - >= 100.000 € waren das sicher nicht
Zu Deiner Frage: ich würde schätzen dass Du noch mindestens das reinholst was Du selbst bezahlt hast.