Beiträge von Andimp3

    Steuerbar heißt nicht das du dafür einen eigenen Stromzähler brauchst.

    Darum schrieb ich ja "müssen wir" - wir bekommen dann den Autostromtarif welcher rund 10 Cent günstiger ist als der Gewerbestrom.

    Leitung bei dir in der Straße und der Trafo der diese Leitung versorgt ausreichend freie Kapazität zur Verfügung haben.

    Da sehe ich bei uns auch kein Problem... das kpl. erschlossene Gewerbegebiet wird bislamg nur ca. zur Hälfte genutzt - da sollten noch genug Reserven vorhanden sein.

    Das Knallen kommt von dem Lösen der verspannten Parksperre, wenn die Klinke unter Last herausgezogen wird.

    Dann meinst Du ein anderes knallen als ich... das was ich meine kommt vom festbacken der Bremsbacken an der Scheibe bei Feuchtigkeit.


    Bei meinem SoulEV27 ..... Brief vom KBA "Rückruf" habe mich nicht deswegen nicht bei der Werkstat gemeldet, wollte das nicht .... bei der anstehenden Inspektion wurde das von KIA umgesetzt egal ob ich das wollte oder nicht.

    Das war auch besser so für Dich... wenn so ein Rückruf nicht abgearbeitet wird dann wird Dir nach 1 oder 2 weiteren Briefen vom KBA die Karre still gelegt.

    Ab 1. Januar 2024 soll es hingegen keine Wahl mehr geben, alle Besitzer und Netzbetreiber werden verpflichtet, sich dann den neuen Regeln zu fügen – ausnahmslos.

    Was gar nicht möglich ist weil eben nicht jede Wallbox und vermutlich auch nicht jede Wärmepumpe steuerbar (im Sinne von durch den Netzbetreiber steuerbar) ist.

    Unsere 3 Wallboxen zB sind es bisher nicht... erst vor dem Wechsel auf den günstigen Autostromtarif des lokalen Anbieters müssen wie einen separaten Stromzähler setzen welcher steuerbar ist. Leider kommt seit nun bald 3 Monaten der Elektriker nicht in die Pötte.


    Die höchsten lasten sind übrigens in D zwischen 11:00 und 14:00 sowie 16:30 und 19:00 Uhr vorhanden... da bleibt immer noch reichlich Zeit für schnelleres laden. Hier in Hessen sehe ich da ohnehin weniger Probleme... Kohlekraftwerk ist bei uns quasi "ums Eck" (Luftline ca. 10-15km) und Trassenkapazitäten sind wohl ausreichend.


    Die dollen Bayern welche sich permanent dem Stromtrassenbau widersetzen könnten da schon eher Probleme bekommen.

    aber trotzdem sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass ohne ein Auto auch keine Leasingrate gezahlt werden sollte.

    Lies einfach mal Deinen Leasingvertrag. Dort ist normaler Weise geregelt dass die Leasing ihre Rechte bei Mängeln gegenüber dem Händler/Hersteller an den Leasingnehmer abtritt und dieser sie gegenüber dem Händler/Hersteller warzunehmen hat. Somit ist es an Dir diese Rechte gegenüber dem Händler/Hersteller geltend zu machen.


    Hier wäre es wohl der Händler da Dein Fahrzeug noch in der Gewährleistung ist. Somit hat Kia hier weder als Importeur noch als Hersteller noch als Kia Finance etwas mit der Sache zu tun.


    Das ist bei vielen anderen Herstellern identisch... bei Mercedes aber zB nicht da dort die Händler in der Regel nicht wirklich Händler sind sondern nur als Absatzmittler auftreten, da ist dann der juristische Ansprechpartner MB direkt welche sich aber widerum vom Händler weitestgehend vertreten lassen.


    Wenn Du generell Anspruch auf Erstz haben willst wenn der Karren nicht läuft dann ist Leasing aber das falsche Produkt für Dich... dann musst Du mieten ohne entsprechende Ausschlussklauseln im Mietvertrag.

    Wie schon gesagt: das wird nicht von Kia kommuniziert und somit ist es auch kein berechtigter Fall für die Garantie wenn dann nur noch 69% von 84kWh = 57,96 kWh gemessen werden.


    Von daher ist dieser Wert - ob nun richtig oder falsch vollkommen unrelevant für die Garantie oder auch Gewährleistung.

    Viele EV-Besteller welche erst in 2023 ihr Fahrzeug bekommen gingen auch davon aus dass sie noch die gleiche Förderung bekommen wie Bestellungen welche 2022 ausgeliefert werden.


    Bis 2031 kenn sich jede Menge ändern.