Aber ich denke mal, dass Kia bei der Ladegeschwindigkeit ausreichend Sternchen in den Prospekten drin hat um drauf hinzuweisen, dass das nur unter optimalen Bedingungen erreicht wird.
Das hat den Internetanbietern mit ihren "bis zu..."-Tarifen auch nicht geholfen. Um es letztlich zu klären müsste halt einer Klagen dem man Geld für das Update (Kia-Sprech "Upgrade") abgenommen hat.
was sollte der Kaufvertrag dabei für eine Rolle spielen?
Dann müsste jeder Händler bei jedem Garantieanspruch erstmal prüfen, wann wurde der Kaufvertrag unterschrieben und war die fehlerhafte Funktion zu dem Zeitpunkt schon Vertragsbestandteil…
Wenn Kia angibt, dass ab Modelljahr 23 die Vorkonditionierung an Bord ist, und man nachweislich, anhand der Fahrgestellnummer erkennbar, ein Modelljahr 23 besitzt, spielt es keine Rolle, ob man den Kaufvertrag beim Stand MJ21, MJ22 oder MJ23 unterschrieben hat.
Wäre ja noch schöner, wenn ich laut Kia Funktionen an Bord haben sollte, die sich dann aber darauf berufen, dass ich den Kaufvertrag Anfang 22 unterschrieben habe.
1. Du hast ziemlich sicher keinen Vertrag mit Kia
2. Der Händler hat solche Aussagen von Kia nur zu vertreten wenn er sich diese VOR / BEM Abschluss des Kaufvertrages mit dem Käufer zu eigen gemacht hat
3. Rosinen rauspicken wie man gerade lustig ist klappt in einer juristischen Auseinandersetzung eher nicht. Da stellt sich in einem solchen Fall einzig die Frage was dem Kunden vor/bei Abschluss des Vertrages zugesagt wurde.