Beiträge von Andimp3

    Analog Hyundai überlege man KIA-seitig die verlorene BAFA gutzuschreiben für den Fall der Auslieferung in 2023

    Beim GT ist ja nicht nur die Auslieferung in Bezug auf Förderung ein Thema.


    Und was genau gleicht Hyundai aus - ich vermute mal nur den Herstelleranteil der Umweltprämie oder ? Der ist für viele Besteller hier im Forum (wenn ich das richtig sehe) ohnehin nicht relevant da dieser im Angebot/Kaufvertrag nicht separat aufgeführt ist sondern ein Gesamtrabatt aufgeführt ist welcher den Herstelleranteil beinhaltet. Von dem Gesamtrabatt kommt der Händler dann nicht runter.


    Der Förderung ist egal ob MY22 oder MY23... müssen wir das echt noch mal durchkauen?

    Um welchen Betrag würdest Du mit mir wetten ?


    Von meinem Händler wäre das eine Eigenleistung, die nichts mit Kia zu tun hat.

    Ich vermute mal Du hattest keinen sooo guten Rabatt bei der Bestellung ausgehandelt ?

    In meinem Vertrag steht „erwartetes Lieferdatum 1 - 12 Monate „

    Heißt das nach 12 Monaten ist mein Verkäufer in Verzug?

    Ich finde bei Google keine plausible Erläuterung

    Hmmm... also ob eine solche Formulierung gegenüber einem Verbraucher überhaupt eine Wirkung hat halte ich für zweifelhaft. Da es sich hier meiner Auffassung nach auf Grund der großen Zeitspanne um eine unklare AGB-Klausel handelt sollte diese unwirksam sein.


    Jedenfalls hat das OLG Bremen in diesem Urteil (am besten mal ab Randnummer 22 lesen) eine Lieferzeitangabe von "1-3 Werktage" (es ging nicht um ein Auto, aber das ist grundlegend unwichtig) als unzulässig angesehen da hiermit der Liefertermin unzureichend bestimmt ist. Demnach kann man wohl davon ausgehen dass 1-12 Monate komplett unwirksam im B2C-Geschäft ist.


    Würde ein Gericht sie denoch als Wirksam ansehen dann beginnt der Verzug am 1. Tag nach Ablauf der 12 Monate nach Bestellung.


    Jain. Meines Wissens nach ist die gängige Praxis das der Lieferant ich glaube 4 WOche nach Ende des Voraussichtlichen Liefertermins im Verzug ist.

    Nur wenn das im Kaufvertrag so vereinbart ist, ansonsten ist er am Tag nach Fälligkeit (angegebenem Liefertermin) sofort im Verzug. In der Rechtsprechung werden, soweit mir bekannt, dem Verkäufer dann maximal 14 Tage zur Nacherfüllung eingeräumt... ich habe aber auch schon kürzere Fristen in Urteilen (zB 10 Tage bei einem Gebrauchtwagen) gesehen.

    Ja was denn nun ? Du hast doch selbst geschrieben:

    und sollte der Wagen die nächsten Wochen wirklich da sein kann man das ja nicht mit Sommerreifen nach Hause fahren

    zu 1)
    a) Und auch da hat man in den meisten Gegenden Deutschlands selten das Problem dass über Wochen hinweg tatsächlich winterliche Straßenverhälttnisse herrschen.

    b) Wenn es noch so lange dauert hast Du aber auch noch reichlich Zeit Winterräder zu besorgen. Die kannst Du zur Not online bestellen, direkt zu Deinem Händler liefern und von diesem aufs Auto stecken lassen. So schwer ist das doch wirklich nicht.

    zu 2+3) siehe zu 1