In der Schweiz, Luxemburg, Belgien und Portugal ist die Nutzung verboten und die Dashcam sollte vorher entfernt werden.
Nicht ganz richtig, denn es gilt festzuhalten, dass die Installation von Dashcams in der Schweiz grundsätzlich erlaubt ist. Einzig das Sichtfeld des Fahrzeuglenkers darf nicht beeinträchtigt werden.